Rechte Eier im Nest

Die Bundesverfassungsrichter erlauben den Rechtsextremen an Ostern durch die Städte zu ziehen

KARLSRUHE/ENNEPETAL afp/rtr/dpa ■ Eine für Ostermontag geplante Demo von Neonazis in Hagen darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stattfinden. In einem Eilverfahren hoben die Karlsruher Richter am Donnerstag ein Verbot durch das Oberverwaltungsgericht in Münster auf und gewährten dem Veranstalter der Demonstration Eilrechtsschutz. Auch das vom Verwaltungsgericht Arnsberg ausgesprochene Verbot einer geplanten Demo von Rechtsextremen am Ostersamstag in Ennepetal wurde von Karlsruhe wieder kassiert.

Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung wegen „Missachtung des Osterfestes“ trage ein Versammlungsverbot nicht, heißt es in dem Beschluss zur Genehmigung der Demo in Hagen. Die Ausübung des Demonstrationsrechts an den Ostertagen sei nicht auf Gruppierungen beschränkt, die in der Tradition der Ostermarschbewegung stünden, so die Richter. Das Verbot der Demo in Ennepetal könne nicht mit dem Verweis auf den Karsamstag ausgesprochen werden. Dieser sei im Sinne des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage für das Land NRW kein Feiertag, stellte Karlsruhe fest.

Der Antragsteller für die Demo in Hagen, Christian Worch, muss sich nun jedoch an strikte Auflagen halten, sagte eine Sprecherin der Hagener Polizei gestern. Die erwarteten 100 bis 200 Rechten dürften nicht in Blöcken marschieren und keine Springerstiefel und Bomberjacken in Kombination tragen.

Nach Einschätzung der Polizei werden am Ostermontag mehrere tausend Gegendemonstranten auf die Straßen ziehen. So werden zu einem vom „Bündnis gegen rechts“ und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Friedensfest rund 3.000 Teilnehmer erwartet.