in kürze
KREDITKARTEN
: Jahresgebühr zurück

Kreditkarten-Kunden können bereits bezahlte Jahresgebühren teilweise zurückfordern, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Klauseln, die eine Rückzahlung ausschließen, sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtswidrig.

(AZ: 1 U 108/99). (ap)