Keulen überlebt

■ Zum ersten Mal wurde nach BSE-Fall nicht ganze Herde getötet

Erstmals nach einem BSE-Fall ist in Schleswig-Holstein nicht die gesamte Herde getötet worden. Die Abkehr von dem bisher üblichen Keulen der gesamten Herde begründete Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin Ingrid Franzen (SPD) damit, dass das Land im Vorgriff auf die erwartete Bundesratsentscheidung das neue BSE-Maßnahmengesetz umsetze. Auf dem Hof wurden mit Zustimmung des Bauern lediglich 99 von 200 Tieren aus dem Bestand getötet.

Der BSE-Fall im Kreis Schleswig-Flensburg, der sechste in Schleswig-Holstein, war am 20. April bekannt geworden. Die erkrankte Kuh wurde am 29. März getötet. Der Tod des Tieres war jedoch erst am 10. April der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Neumünster gemeldet worden. Das Landwirtschaftsministerium hatte deshalb die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dass das Tier mehrere Tage auf dem Hof lag, sei eine Ordnungswidrigkeit, hieß es.

Nach dem neuen BSE-Maßnahmengesetz soll es – wenn der Bundesrat zugestimmt hat – möglich sein, dass bei einem BSE-Fall jene Tiere getötet werden, die mindes-tens 20 Monate in dem Bestand gehalten wurden. Rinder, die noch nicht so lange zur Herde gehören, bleiben verschont.

Landwirtschaftsministerin Franzen appellierte an den Bauernverband, diese neue Regelung zu akzeptieren, auch wenn es sich nicht um die verlangte Kohortenkeulung handele. Bei der Kohortenkeulung würden nur direkt miteinander verwandte Tiere getötet. lno