Anklage will Haft für Toros-Leute

■ Fünf und sechs Jahre Haft gefordert / Kritik an Prozessführung

Den zwei Angeklagten im Toros-Prozess steht der Optimismus schon ins Gesicht geschrieben. Als Staatsanwältin Gabriela Piontkowski im Vergewaltigungsverfahren gegen die Ex-Imbissbeschäftigten gestern ein fast zweistündiges Plädoyer hielt, schüttelten beide stellenweise sogar den Kopf. Bis dato hatten sie im Landgericht maskenhafte Gleichgültigkeit dargeboten – sogar als die Kammer sie im Februar aus Untersuchungshaft frei ließ. Damals hatten die Richter ers-te Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin geäußert – die die Staatsanwältin bis heute in keinem Punkt teilt. Die Forderung der Anklage: Sechs Jahre Haft für den jüngeren Angeklagten, dessen Sperma-Spuren sichergestellt wurden. Fünf Jahre für den älteren Mann – wegen gemeinschaftlicher sexueller Nötigung in besonders schwerem Fall. Es sei erwiesen, dass einer der Männer die Frau letzten Sommer in den Keller des Imbiss' am Sielwall zerrte und dort oral und anal vergewaltigte. Der zweite sei dazu gekommen und habe mitgemacht.

Zuvor hatte die Staatsanwältin die Ergebnisse der Verhandlung detailliert und eindringlich gewürdigt. Die Zeugin sei glaubhaft, Widersprüche durch die Schwere der Tat erklärbar. Allerdings hätten die Richter die Verhandlung nicht angemessen geführt. „Es passiert selten vor Gericht, dass sich eine Zeugin so ausziehen muss, wie hier geschehen“, so Piontkowski. Nicht nur sei die 29-jährige Nebenklägerin sechs Mal von Polizei, Kripo-Sonderdezernat und Richter vernommen worden, auch habe sie bei Gericht monatelang im Zeuginnenstand gesessen. Dort sei sie aber eher wie eine Angeklagte behandelt worden. Vieles sei ihr frühzeitig zu Ungunsten ausgelegt worden. So wurden ihr vermeintlich widersprüchliche Aussagen bei Kripo und Schutzpolizei vorgehalten. „Dabei hatte die Zeugin das Protokoll gar nicht unterzeichnet“, das die Schupos kurz nach der Anzeige erstellt hatten. Bei der Polizei übrigens zweifele niemand am Opfer, das in Vernehmungen geweint hatte – anders als im Gerichtsaal, wo es wenig Gefühle zeigte. „Aber Sie können nicht einerseits druckreife Zeugenaussagen und andererseits Betroffenheit verlangen“, so die Staatsanwältin ans Gericht.

Auch habe die Kammer „echt wenig Verständnis für die Lebensweise der Zeugin aufgebracht“. Dass die lesbische Frau aber, deren Umfeld sie während des Prozesses stützte, sich einer öffentlichen Verhandlung aussetzte, spreche für sie. Denn sie habe etwas zu verlieren gehabt, wenn im Verfahren herauskäme, dass die Tat so nicht stattgefunden habe. Wobei die Staatsanwältin für solche Zweifel keinen Anlass sieht. Es gebe hier kein Motiv, eine solche Tat zu erfinden, „noch dazu einen so komplizierten Ablauf“, den sie aber verlässlich geschildert habe. Die Aussagen von Entlastungszeugen seien dagegen „widersprüchlich und kraus“ gewesen. „Möglicherweise Absprachen, die nicht funktionierten.“

Auch den Angeklagten ist aus Sicht der Anklage nicht zu trauen. Sie hätten erst alles geleugnet, dann Kontakt eingeräumt und schließlich „einvernehmlichen Verkehr“ – und auch dabei stimmten Aussagen und Beweislage nicht überein. ede