Unpolitischer Hitlergruss

■ Zwei Prozesse, ziemlich moderat geführt

Vier 16 bis 19 Jahre alten Skinheads sind in Rendsburg trotz eines aus rassistischen Motiven verursachten Autocrashs mit Arreststrafen zwischen drei und vier Wochen und Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 7000 Mark davongekommen. Das Schöffengericht befand sie nur wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und Körperverletzung für schuldig.

Die beiden hatten vor knapp eineinhalb Jahre das Fahrzeug eines 23 Jahre alten Türken gerammt, so dass der Pkw gegen einen Laternenpfahl geschleudert war. Er und seine 21 Jahre alte Freundin hatten dabei schwerste Verletzungen und bleibende gesundheitliche Schäden erlitten.

Das Gericht werterte den Vorfall jedoch nur als Autorennen und nicht als rechtsradikalen Anschlag. Er habe sich um eine Spontantat und ein Kräftemessen zwischen Heranwachsenden gehandelt. Zwar sei unstreitig, dass der Fahrer des Wagens von seinen Mitangeklagten während der Fahrt aufgefordert worden sei, den Ausländer „platt zu machen“, doch habe nach Ausfassung des Gerichts keine Absicht vorgelegen, den Türken in einen Unfall zu verwickeln.

Das Urteil blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die für den Fahrer eine Jugendstrafe von 18 Monaten und für die Beifahrer Bewährungsstrafen zwischen drei Monaten und einem Jahr beantragt hatte.

Im Flensburger Verfahren gegen zwei Skinheads, die am 12. September vorigen Jahres auf den Schleswiger Königswiesen einen 45-Jährigen Obdachlosen durch Schläge und Tritte getötet haben, hat die Freundin eines Angeklagten die Beschuldigten als „unpolitisch“ bezeichnet. „In meinen Augen sind das auch keine Skinheads, sondern allenfalls Leute, die etwas gegen Scheinasylanten haben“, sagte die 18-jährige Zeugin vor Gericht.

Im Gegensatz zu ihr sagte eine andere 18-Jährige, die beide Skinheads flüchtig kennt, diese hätten „ab und zu“ in deren Stammkneipe die Hand zum Hitlergruss erhoben. Da die Skins zu Prozessbeginn gestanden hatten, stark alkoholisiert auf den Mann im Streit eingeschlagen zu haben, sieht die Staatsanwaltschaft keine rechtsradikalen Motive. Peter Müller