Freispruch für Gelöbnisgegner

Gericht: Anmelder der Gegendemonstration hat sich nicht des Landfriedenbruchs schuldig gemacht

Mit einem Freispruch endete gestern der Prozess gegen Ralf Siemens von der Kampagne gegen Wehrpflicht vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ihm war vorgeworfen worden, am 20. Juli 1999 während der Anti-Gelöbnis-Demonstration an „gewalttätigen Ausschreitungen“ beteiligt gewesen zu sein. Siemens war Anmelder der Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis im Bendlerblock und wurde festgenommen, als Polizisten wegen eines Transparentes mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder“ gegen Demonstranten einschritten. Dabei sollte er, so die Anklage, „gezielt mit den Fäusten in Verletzungsabsicht in Richtung eingesetzter Polizeibeamter eingeschlagen haben“. Seiner eigenen Festnahme habe er sich mit widersetzt und dabei Polizeibeamte verletzt. Im Juni 2000 war Siemens zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verurteilt worden. Er hatte Einspruch eingelegt.

Von den Vorwürfen des Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Landfriedensbruch blieb am gestrigen zweiten Verhandlungstag nur ein leicher Widerstand übrig, den Siemens bei seinem Abtransport geleistet haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen. Doch der Richter, der am ersten Verhandlungstag das Verfahren einstellen wollte, schloss sich dem Antrag von Siemens’ Verteidiger an und sprach ihn frei. „Ich begrüße das Urteil“, so Siemens. „Es zeigt, dass die Polizei bei antimilitaristischen Aktionen oft in rechtswidriger Weise eingreift, um Protestierer mundtot zu machen.“ WAHN