Kaisens Menschenwürde unverletzt

■ Verfassungsgericht sichert DVU Meinungsfreiheit zu

Wilhelm Kaisens Ehre wurde von der einstigen Wahl-Werbung der rechtsextremen Deutschen Volksunion (DVU) nicht verletzt. Das hat gestern letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Tochter des einstigen Bremer Bürgermeisters nahm das Gericht erst gar nicht zur Entscheidung an. Die Lebensleistung, so heißt es in der Begründung, sei durch die Werbung nicht geschmäht worden.

Bürgerschaftswahl 1991. In einer Auflage von 330.000 Exemplaren wurde eine Wahlkampfzeitung der DVU an bremische Haushalte verteilt: Unter der Überschrift „Auch sie würden DVU wählen“ Porträts von Sozialdemokraten wie Kaisen, Schumacher und Ebert. Als „Beweis“ für die infame Unterstellung sollte ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat zugunsten eines Deutschen Reiches dienen. Als Bremer Senator für Wohlfahrt wurde Kaisen 1933 nach ihrer Machtübernahme von den Nazis aus dem Amt getrieben.

Gegen einstweilige Anordnungen, die der DVU die Verwendung der Werbung untersagten, zog die Partei schließlich erfolgreich zu Felde. Einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Gunsten der Meinungsfreiheit politischer Parteien in Wahlkämpfen schloss sich das Bundesverfassungsgericht jetzt an (Aktenzeichen 1 BvR 932/94 – Beschluss vom 5.April 2001). mac