Ärger um Kassen

Gesundheitsministerin will Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassenwechsel abschaffen

BERLIN taz ■ Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will dem Kabinett heute den Gesetzentwurf zum Wechseln von Krankenkassen vorlegen, den sowohl ihre Fraktion als auch die der Grünen bereits ablehnen. Wenn eine gesetzliche Krankenkasse ihre Beiträge erhöht, können Versicherte lediglich noch in diesem Jahr ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen. Ab 2002 soll das Recht entfallen.

Dieses Vorhaben hatte der Gesundheitsministerin herbe Kritik von Verbraucherverbänden eingetragen. Nach taz-Informationen einigten sich gestern Grüne und SPD darauf, das Sonderkündigungsrecht beibehalten zu wollen. Schmidt negiert diesen Wunsch. „Unser Gesetzesentwurf ist sehr gut“, sagte ihre Sprecherin auf Anfrage.

Nach Schmidts Plänen dürfen Versicherte ab 2002 das ganze Jahr über die Kasse mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende wechseln, müssen sich aber im Gegenzug 18 Monate an die neue Krankenkasse binden. Bei Beitragserhöhungen soll es kein Recht geben, aus dem Vertrag auszusteigen. Bislang können Versicherte ohne Gründe zum Stichtag 30. September die Kasse kündigen und im folgenden Januar wechseln. Die Wechsler zu den preiswerten Betriebskassen bringen die großen Ersatzkassen in Bedrängnis. Schon werden Beitragserhöhungen in diesem Jahr nicht mehr ausgeschlossen. ANNETTE ROGALLA