Rente auf einen Blick – das kommt auf Sie zu

Das Zwischenentnahmemodell oder lieber die steuerbegünstigte Privatrente? Das reformierte Rentenmodell von Rot-Grün

Wenn der Bundesrat morgen den letzten, zustimmungspflichtigen Teil der Rentenreform passieren lässt, hat die rot-grüne Regierung eines ihrer wichtigsten Reformvorhaben über die Bühne gebracht. Zuletzt machte Bundessozialminister Walter Riester (SPD) noch ein paar Zugeständnisse an die Bundesländer, die Grundzüge der Reform wurden jedoch nicht mehr verändert.

Und das bringt die Rentenreform: Vom Jahr 2002 an können Bürger steuerlich begünstigt für die private Altersvorsorge sparen. Dabei können sie zuerst nur ein Prozent, ab dem Jahre 2008 dann vier Prozent des Bruttoeinkommens als Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Wer wenig verdient, bekommt außerdem Zuschüsse, die mit der Kinderzahl noch steigen. Im Jahr 2008 erhält beispielsweise eine Alleinstehende mit Kind einen monatlichen Zuschuss von 55 Mark.

Wer ab dem Jahr 2002 steuerbegünstigt sparen will, muss das Geld in Anlageformen investieren, die im Rentenalter bis zum Tod eine monatliche Zusatzrente garantieren. Die Banken und Versicherungen tüfteln noch an diesen Anlageformen. Bestehende Verträge über eine private Rentenversicherung sollen unter Umständen in förderungsfähige Produkte umgewandelt werden können.

Wohneigentum soll künftig durch ein so genanntes „Zwischenentnahmemodell“ in die private Altersvorsorge miteinbezogen werden. Dabei können die Bürger steuerlich begünstigt in einem Altersvorsorgevertrag Geld ansparen. Aus diesem Vorsorgevertrag können sie dann bis zu 100.000 Mark für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwenden. Der verwendete Betrag muss aber bis zum Beginn des Rentenalters wieder in den Vorsorgevertrag zurückgezahlt worden sein. Im Klartext: Wer steuerlich begünstigt 100.000 Mark für eine Immobilie einsetzt, muss spätestens bis zum Rentenalter noch mal die gleiche Summe für die finanzielle Altersvorsorge aufbringen können.

Ein früheres Modell hatte noch vorgesehen, dass Wohneigentum erst steuerlich gefördert, dann beliehen und damit dann teilweise der Lebensabend mitfinanziert werden sollte.

Ansonsten gelten für die Rentenreform die schon bekannten Zahlen: Das so genannte Eckrentenniveau sinkt von heute 70 auf optische 67 Prozent im Jahr 2030. Bedingt durch neue Berechnungsformeln sind dies aber faktisch nicht 67, sondern nur 64 Prozent. Der Beitragssatz zur Rente soll bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen.

Die Witwenrenten werden langfristig zwar etwas gekürzt, Witwen mit Kindern aber sollen zusätzliche Entgeltpunkte bekommen und damit besser gestellt werden als bisher. Die Freibeträge für Nebeneinkünfte, die die Witwenrente mindern, werden jetzt doch an die Inflationsrate angepasst.

Und noch eine Regelung ist wichtig: Kinder von armen Rentnern, die noch zusätzlich Sozialhilfe bekommen, sollen nicht mehr zur Unterhaltspflicht herangezogen werden. Nur wenn die Kinder mehr als rund 200.000 Mark im Jahr verdienen, müssen sie zahlen. BD