Opfer ohne Ende

Landesbeauftragter für Stasi-Akten sieht weiter großen Bedarf an Beratung. Seine Behörde soll 2002 schließen

Der Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, Martin Gutzeit, wünscht sich eine Verlängerung seines gesetzlichen Auftrags. Dies sagte er bei der gestern bei der Vorstellung des aktuellen Jahresberichts seiner Behörde. Das Landesgesetz über die Stasi-Unterlagen sieht vor, dass die Tätigkeit des Amtes zum 30. November 2002 endet.

Die Hauptaufgabe von Gutzeits Behörde ist die Beratung von Stasi-Opfern. Sie gibt Ratschläge zur Rehabilitierung und Entschädigung von politischen Häftlingen und im Beruf Benachteiligten, aber sie leistet auch Hilfestellung bei der Antragsstellung auf Akteneinsicht. Einen großen Anteil an der Arbeit hat auch die Beratung in Rentenfragen.

„Insgesamt beraten wir etwa 2.000 Personen pro Jahr“, sagte der Behördenleiter. Die Zahlen seien auch im elften Jahr nach der Wende nicht rückläufig. Es gebe noch etliche Anspruchsberechtigte auf Entschädigung, so Gutzeit, „die noch keine Anträge gestellt haben“. Zudem bieten Mitarbeiter des Amtes auch Sprechstunden in Brandenburg an. Das benachbarte Bundesland ist das einzige auf dem ehemaligen DDR-Gebiet, in dem kein Landesbeauftragter für Stasi-Akten eingesetzt wurde.

„Vom erklärten Ziel der nach 1990 verabschiedeten Rehabilitationsgesetze, Verfolgungsopfer durch die Rehabilitierung so zu stellen, als wären sie nicht verfolgt worden, ist die Bundesrepublik noch weit entfernt“, heißt es in Gutzeits Jahresbericht. Es gebe also noch viel zu tun, um Gerechtigkeit für die Opfer herzustellen, betonte Gutzeit, der sich für eine Ehrenrente für SED-Opfer aussprach.

Was den Fortbestand seiner Behörde angeht, kann der Landesbeauftragte durchaus zuversichtlich sein. Bei der Präsentation seines Berichts vor dem Abgeornetenhaus am Donnerstag Abend signalisierten alle Fraktionen Zustimmung zu einer dementsprechenden Gesetzesänderung. DANIEL FERSCH