Männerrecht auf Lesbentreff

Finanzamt verweigert Lesbenverein Gemeinnützigkeit, weil er nicht auch für Männer offen steht. Denn Frauen sind nicht repräsentativ.  ■ Von Elke Spanner

Auch Männer sollten ihr Prämenstruelles Syndrom erkennen lernen. Sie sollten ebenso Work-shops zur Selbstverteidigung von Frauen und Lesungen über lesbische Sexualität besuchen können, findet das Finanzamt Hamburg Mitte. Mit dem Argument, dass der in Gründung befindliche Verein „Lesbenfrühling e.V.“ nicht auch für Männer offen steht, wurde ihm die Gemeinnützigkeit verweigert.

Der Verein will vor allem das bundesweite Lesbentreffen organisieren, das alljährlich zu Pfingsten Workshops und Referate rund um die Themen weibliche Gesundheit, Kultur, Politik und Sexualität bietet. Prostatabeschwerden oder E-rektionsstörungen stehen dabei nicht auf dem Programm. Und Männer sind zu dem Lesbentreffen ohnehin nicht eingeladen. Deshalb will der Verein, so das Finanzamt Mitte, „nicht in erster Linie die Allgemeinheit fördern“, sondern diene „eher der Durchsetzung von Gruppeninteressen (nämlich die der Frauen)“. Und mit Frauen, so heißt es in einem weiteren Schreiben an den Verein, werde „kein repräsentativer Ausschnitt aus der Allgemeinheit gefördert“.

Wären die Folgen für den Verein nicht so weitreichend, könnte Waltraud Braker herzlich über die Behördenschreiben lachen. „Was für ein Rückschritt“, findet die Rechtsanwältin, die für den Verein den Kampf mit den Behörden aufgenommen hat. Immerhin konnte sie die zuständige Sachbearbeiterin zu dem Eingeständnis bewegen, dass die Formulierung „Durchsetzung von Gruppeninteressen zugegebenermaßen etwas unglücklich war“. Dennoch blieb diese bei ihrer Entscheidung. Denn selbst bei Veranstaltungen zu frauenspezifischen Krankheiten „bin ich der Meinung, dass es eigentlich nur positiv sein könnte, die Männer mit einzubeziehen, da bei Partnern meistens auch Männer in die Therapie mit einbezogen werden müssen“, schrieb sie den lesbischen Vereinsfrauen.

Ähnlich hatte sie schon im vorigen Herbst gegenüber dem Verein „Flaks“ argumentiert, der in Altona Beratung und Fortbildung für Frauen anbietet. Erst nachdem dieser in die Satzung aufnahm, dass die Lebensqualität von Frauen verbessert werden soll, „solange Nachteile gegenüber Männern bestehen“, wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt.

Dass das Hamburger Finanzamt Frauen nicht für förderungswürdig hält, ist spätestens seit 1999 bekannt. Da hatte der Bremer Verein „Belladonna“ Probleme mit der Anerkennung, woraufhin die Bremer Gleichstellungssenatorin ihre Kolleginnen in den anderen Bundesländern nach der dortigen Praxis befragte. Und während für Berlin „jede der Gruppen Frauen oder Männer einen hinreichenden Querschnitt der Gesamtbevölkerung“ darstellt, lehnte das rotgrüne Hamburg die Gemeinnützigkeit ab, „wenn nur Frauen gefördert werden als auch die Mitgliedschaft nur für Fauen möglich ist“. Diese Anfrage lag damals auch dem Senatsamt für Gleichstellung der Zweiten Bürgermeisterin Krista Sager (GAL) vor. Interveniert hat sie nicht. Denn laut ihrer Sprecherin Karin Flothmann „gab es keinen Grund aktiv zu werden, weil es keinen Fall gab, in dem einem Frauenverein die Gemeinnützigkeit verweigert wurde“.