Nachhaltig altern

Seit Freitag unterliegen Kapitalanlagen zur privaten Altersvorsorge ökologisch-ethischer Berichtspflicht

Auf den Kapitalmärkten wird es Bewegung geben: Die dritte Säule der künftigen Rente, die private Altersvorsorge, schafft einen großen Markt für Unternehmen, die entsprechende Policen oder solches Investment anbieten. Doch seit der Bundesrat am vergangenen Freitag der Rentenreform zugestimmt hat, gilt es auch in einem anderen Bereich umzudenken: Pensionsfonds und Lebensversicherungen müssen künftig Rechenschaft darüber ablegen, welchen Stellenwert sie ihren Produkten in ökologischer und sozialer Verträglichkeit beimessen. „Fonds und Versicherer werden ab 1. Januar 2002 berücksichtigen müssen, dass in die Rentenreform eine spezifische jährliche Berichtspflicht eingebaut wurde“, heißt es bei der Organisation Germanwatch. „Der Anbieter muss auch darüber schriftlich informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt.“

Die bislang nur als „Nischendiskussion“ bezeichnete Debatte um ethisches und ökologisches Investment erreicht damit auch konventionelle Fonds und Unternehmen, für die das Wort „Nachhaltigkeit“ bislang letztlich kaum mehr bedeutet als ein neuer Begriff im Lexikon. Sobald regelmäßig Berichte über die Verwendung der Beiträge vorliegen, findet dieses Kriterium auch Eingang in die Entscheidung der Verbraucher, in welches Vorsorgeprodukt sie investieren. „Eigene Zukunftsvorsorge kann nun tatsächlich auch mit gesellschaftlicher und globaler Zukunftsfähigkeit verknüpft werden“, so Stefan Rostock, Projektleiter Sustainable Investment bei Germanwatch. „Hier geht es um sehr viel Geld, das nun bewusst nach ethischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten neu angelegt wird.“ Bis Ende des Jahres wolle man „einen Prozess starten“, um „die Inhalte der verwendeten Begriffe und Kriterien bei der Berichtspflicht deutlicher herauszuarbeiten, um Verwässerung und Missbrauch vorzubeugen“.

Germanwatch hat sich zusammen mit der Stiftung Zukunftsfähigkeit seit Sommer vergangenen Jahres dafür eingesetzt, dass die Berichtspflicht gesetzlich verankert wird. „Nachdem der Gesetzgeber nun auf allen Ebenen gehandelt hat, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher gefordert, die Anbieter von Verträgen für die private Altersvorsorge auf Nachhaltigkeit zu befragen“, mahnte Klaus Milke, Vorsitzender der Stiftung Zukunftsfähigkeit, noch in der vergangenen Woche. Die „damit beabsichtigte Transparenz über ökologisch-ethische Unternehmens- und Geschäftspraktiken“ müsse jetzt, so Milke, „gefördert und genutzt werden“. ALO