Weder Reue noch Trauer

■ Staatsanwältin fordert in ihrem Plädoyer lebenslängliche Haft und Sicherungsverwahrung für Wilhelmsburger Dreifachmörder

Seine Körperhaltung signalisiere, dass er sich durch den Prozess in seiner Freizeitgestaltung gestört fühlt. Er zeige weder Reue noch Trauer über den Tod der Frau, die er so sehr geliebt haben will. Die Staatsanwaltschaft verlangte ges-tern nicht nur lebenslange Haft für Sven B. In ihrem Plädoyer beantragte sie zudem, eine „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen und den mutmaßlichen Dreifachmörder nach der Haft in Sicherungsverwahrung zu nehmen.

Im August hatte der 32-Jährige seine Ex-Freundin Barbara D. und zwei ihrer Töchter in deren Wohnung in Wilhelmsburg umgebracht. Er hatte die Frau und die Mädchen mit Handschellen an ein Bügelbrett gekettet und abgedrückt, 19 Mal. Auf seiner Flucht hatte B. eine Geisel genommen und stundenlang mit der Pistole bedroht.

B. hatte zu Beginn des Verfahrens über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen, in der er das Geschehen eher als Unglück beschrieb. Er sei zur Aussprache in die Wohnung seiner Ex-Freundin gegangen, die Handschellen hätte er für Sex-Spiele besorgt und die Frau mit ihren Töchtern nur zusammengekettet, damit sie sich nicht vor der Aussprache drücken konnten. Versehentlich habe sich der erste Schuss gelöst, dann sei ihm die Situation „außer Kontrolle geraten“.

Die Staatsanwältin gleitet immer wieder ins Spöttische ab, als sie diese Schilderung auseinanderpflückt. Keine Erklärung habe der Angeklagte dafür geliefert, wieso er für ein klärendes Gespräch Schusswaffe und Munition benötigte. Stattdessen habe B. gesagt, er habe seine Freundin „nie geschlagen, nur zweimal in den Bauch geboxt“. Er habe „nie gedroht, sie umzubringen, sondern nur, sie fertig zu machen“. Seit Monaten schon, fasst sie dann zusammen, habe er Barbara D. das Leben zur Hölle gemacht. Nur über Drohungen habe er sich Respekt verschaffen können, denn „er stellte nichts dar“. Doch wer, fragt sie dann, „würde sich freiwillig mit so einem Menschen abgeben?“ Für einen Moment vergisst Sven B., sein Kaugummi zu bearbeiten.

Seine Verteidigung hält die Staatsanwältin nicht nur dem Angeklagten, sondern auch dessen Rechtsanwalt Uwe Maeffert vor. Der hatte zunächst Widerspruch dagegen eingelegt, dass der überlebenden dritten Tochter von Barbara D., der elfjährigen Nicoletta, die Aussage vor Gericht erspart werden und stattdessen ein Video einer früheren Vernehmung abgespielt werden sollte. „Hätten Sie den Widerspruch nicht zurückgenommen“, so die Anklägerin, „hätte ich mich bei der Anwaltskammer beschwert.“ Elke Spanner