„Wir müssen dranbleiben“

In Berlin geht heute die Vorbereitungskonferenz für den Weltkindergipfel zu Ende. Familienministerin Bergmann (SPD) über den mühseligen Prozess, Rechte für Kinder verbindlich durchzusetzen: „In Konfliktsituationen sind wir häufig hilflos“

Interview NINO KETSCHAGMADSE

taz: Das Arbeitsprogramm dieser Konferenz stellt fest, dass neun Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes die Situation immer noch unbefriedigend ist. Warum sind Sie sicher, mit neuen Beschlüssen mehr zu bewirken?

Christine Bergmann: Es ist wichtig, mit diesen Konferenzen wieder klar zu formulieren, welche Rechte Kinder haben und was Kinder benötigen. 191 Staaten haben diese Konvention unterschrieben und müssen regelmäßig darüber berichten, was sich verbessert hat, und auch vor dem Kinderrechtsausschuss Rede und Antwort stehen. In diesem Prozess müssen wir ständig dranbleiben, damit sich die Situation für Kinder verbessert.

Was bedeutet das, wenn es etwa um Kinder im Krieg geht, wie in Tschetschenien?

Nach der Konvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Kinder nicht unmittelbar in gewaltsame Auseinandersetzungen einzubeziehen, und sie in bewaffneten Konflikten zu schützen und zu betreuen. Das muss immer wieder klargestellt werden. Allerdings sind wir in Konfliktsituationen häufig hilflos. Wir haben uns dafür eingesetzt, die Schutzaltergrenze in bewaffneten Konflikten von derzeit 15 auf 18 Jahre heraufzusetzen.

Sie sagen, dass Kinder mit ihren Stimmen etwas bewirken können. Aber wie?

Es gibt in Deutschland viele Beispiele für gelungene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, z. B. Kinderforen oder Jugendräte. Die sind häufig auf kommunaler Ebene angesiedelt. Dort, wo engagierte Jugendliche sind, funktioniert das auch. Wir haben im Moment auf Bundesebene ein Projekt, bei dem wir alle Schüler gebeten haben, uns zu bestimmten Themen zu schreiben. Sehr viele haben über Gewalt und Fremdenfeindlichkeit geschrieben. Wir machen daraus einen Reader, den bekommen dann die Abgeordneten – für die politische Diskussion.

Stichwort Kinderarbeit: In manchen Ländern müssen die Jüngsten zum Lebensunterhalt beitragen. Liegt nicht in der generellen Ächtung der Kinderarbeit die Gefahr, dass am Ende den Not leidenden Familien der schwarze Peter zugeschoben wird?

Kinder haben ein Recht auf Kindheit. Dafür muss sensibilisiert werden, mit Kampagnen zur Beseitigung der Kinderarbeit, die auch mit Projekten vor Ort verbunden sind: Wie hilft man den Eltern, das Einkommen, das Kinder erzielt haben, aus anderen Quellen zu bekommen? Wie schafft man Arbeitsverhältnisse für die Eltern, damit sie ihre Kinder ernähren können? Wie schafft man Bildungsmöglichkeiten für die Kinder, damit sie nachher die Möglichkeit haben, über eine ordentliche Bildung in den Arbeitsmarkt zu kommen? Diese Programme unterstützt die Bundesregierung.

Viele Kinder fliehen vor Krieg oder Armut. Doch Deutschland schickt sie oft genug in die gleiche Situation zurück. Das ist ein Widerspruch zu den hehren Zielen dieser Konferenz.

Hier gilt das Ausländerrecht für Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Zum Schutz erhalten unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren während des Asylverfahrens einen Vormund. Diese Entscheidungen werden beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge von einem speziell hierfür ausgebildeten und sensibilisierten Personenkreis bearbeitet. Die Situation bei Bürgerkriegsflüchtlingen ist eine andere. Sie brauchen in besonderer Weise Unterstützung, um Bildung und Qualifikationen zu erwerben. In Berlin gilt etwa die generelle Schulpflicht.