Arme Mütter arm dran

Rot-grüner Streit: Wird das Kindergeld von der Stütze abgezogen? Alleinerziehende sind benachteiligt

BERLIN taz ■ Soll die neue Kindergelderhöhung auch Sozialhilfeempfängern zugute kommen? Oder sollen die 30 Mark auf die Sozialhilfe angerechnet werden, wie es das Gesetz vorschreibt? In dieser Frage herrscht keine Einigkeit zwischen den Fraktionen der SPD und der Grünen im Bundestag. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, forderte, die Kindergelderhöhung auch an die Sozialhilfeempfänger weiterzugeben. Die SPD hat dieser Forderung bislang nicht zugestimmt.

Nach den SPD-Plänen soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind im Jahr 2002 von jeweils 270 auf 300 Mark erhöht werden. Sozialhilfeempfänger würden von dieser Erhöhung nicht profitieren, denn laut Gesetz ist Sozialhilfe eine nachrangige Leistung, auf die Transferleistungen wie das Kindergeld angerechnet werden müssen. Dies trifft insbesondere Alleinerziehende, von denen jede vierte Sozialhilfeempfängerin ist.

Bei der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2000 von 20 Mark für das erste und zweite Kind hatten die Grünen jedoch schon durchsetzen können, dass auch Sozialhilfeempfänger die Erhöhung bekommen.

Scheel hat gestern zudem gefordert, dass die verfassungsrechtlich unvermeidliche Abschmelzung des Haushaltsfreibetrags für Alleinerziehende abgefedert werden müsse. Alleinerziehende, die ein steuerpflichtiges Einkommen hatten, konnten bislang einen Haushaltsfreibetrag von 5.600 Mark im Jahr steuerlich geltend machen. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit Familien gab das Bundesverfassungsgericht jedoch den Auftrag, diesen Freibetrag stufenweise abzuschmelzen. Der Verband allein erziehender Mütter und Väter hat jedoch kritisiert, dass dies für Alleinerziehende bisher nicht ausreichend durch das höhere Kindergeld abgefedert werde. BARBARA DRIBBUSCH

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