Frauenfreie Zone

■ GAL-Kritik an Urteil zum Finanzgericht

Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL) hat kritisiert, dass das Finanzgericht es „50 Jahre lang geschafft hat, seine Führungsebene als frauenfreie Zone zu konservieren“. Erstmals sollte das durch die Wahl der Finanzrichterin Barbara Staiger zur Vorsitzenden durchbrochen werden. Deren Beförderung wurde vorige Woche vom Verwaltungsgericht gestoppt (taz berichtete). Die Entscheidung für die Richterin, so die Begründung, könnte das Recht eines männlichen Mitbewerbers auf „Bestenauslese“ verletzt haben.

Sager bezeichnete es als bemerkenswert, dass zuvor die Bestenauslese 50 Jahre lang unhinterfragt zugunsten von Männern stattgefunden hatte. Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der als Mitglied des Richterwahlausschusses an der Wahl von Barbara Staiger beteiligt war, hatte dem Verwaltungsgericht unterstellt, mit dem Urteil „seine Hand für eine Intrige eines bestimmten Kreises der Richterschaft“ gereicht zu haben. Das hat der Hamburgische Richterverein mit Nachdruck zurückgewiesen. ee