Sicherheit vor Therapie

■ CDU fordert schärfere Maßnahmen gegen psychisch kranke Straftäter

„Unerträglich“ findet CDU-Fraktionschef Ole von Beust, wie Gesundheitssenatorin Karin Roth (SPD) sich in den vergangenen Tagen verhalten habe. Sich bei den Vergewaltigungen auf dem Gelände des Klinikums Nord erst für nicht zuständig und dann für nicht verantwortlich zu erklären, findet von Beust zwar „typisch Roth“, aber ihren Rücktritt fordert er dennoch nicht. „Ich halte nichts von inflationären Rücktrittsforderungen vier Monate vor der Wahl“, sagt er und hofft, „dass sich das Problem im September von alleine erledigt“.

Stattdessen will er, dass das Hamburger Maßregelvollzugsgesetz sofort verschärft wird. Die CDU hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, in dem sie das nordrhein-westfälische Gesetz übernommen und es durch Forderungen der dortigen CDU ergänzt hat. Deshalb war gestern auch von Beusts Kollege und Kumpel aus Tagen bei der Jungen Union, Jürgen Rüttgers, bei der Pressekonferenz dabei.

Wichtigster Punkt: Das Maß aller Dinge soll nicht die Behandlung des psychisch kranken Straftäters, sondern die Sicherheit der BürgerInnen sein. Um die Akzeptanz bei AnwohnerInnen zu erhöhen, sollen die in Beiräten ein Mitspracherecht bekommen – auch über therapeutische Konzepte. Außerdem sollen Staatsanwaltschaft und Gesundheitsbehörde zustimmen müssen, bevor psychisch kranken Straftätern zum ersten Mal Vollzugslockerungen gewährt werden. Bei Gewalt- und Sexualstraftätern verspricht sich die CDU Sicherheit durch viele Gutachten: Bisher müssen zwei Gutachter zustimmen, bevor es Vollzugslockerungen gibt.

Senatorin Roth fordert jetzt ein zusätzliches externes, und die CDU will gar zwei externe Gutachter den Patienten untersuchen und beurteilen lassen. Außerdem sollen sich neben Pflegern und Ärzten auch Sicherheitskräfte um die Patienten kümmern, „denn es ist ja naheliegend, dass Ärzten und Pflegern aufgrund ihrer täglichen Arbeit der Blick auf die Sicherheit manchmal verstellt ist“, sagt Ole von Beust.

Sandra Wilsdorf