Neue Lage

Schleswig-Holstein will das weitgehende juristische Veto gegen die Kampfhundeverordnung des Landes nicht hinnehmen. Innenminister Klaus Buß (SPD) machte gestern in Kiel deutlich, dass das Land nach dem Eingang der Urteilsbegründung „auf jeden Fall“ Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig vom Dienstag einlegen werde. Nach Auffassung des Gerichts ist die Rassezugehörigkeit eines Hundes für das Einstufen seiner Gefährlichkeit ungeeignet. Eine ähnliche Entscheidung traf gestern auch das OVG Lüneburg über die Hundeverordnung Niedersachsens.