Profs auch mal ohne Mehrheit

FREIBURG taz ■ Nicht in allen Hochschulgremien müssen Professoren die Mehrheit haben. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem gestern bekannt gemachten Beschluss klar. Es lehnte damit die Verfassungsbeschwerde des Kieler Rechtsprofessors Jörn Eckert ab, der das 1999 beschlossene neue Hochschulgesetz in Schleswig-Holstein für grundgesetzwidrig hielt. Der Hochschullehrer hatte insbesondere die Zusammensetzung des Gremiums gerügt, in dem das Rektorat gewählt und die Verfassung der Hochschule festgelegt wird. Früher hatten Professoren in diesem „Konsistorium“ die absolute Mehrheit, jetzt nur noch ein Drittel der Stimmen. Das Bundesverfassungsgericht sah in dieser Neuregelung jedoch die Wissenschaftsfreiheit des Professors nicht verletzt, denn die Angelegenheiten, mit denen das Konsistorium befasst sei, seien „nicht typischerweise unmittelbar wissenschaftsrelevant“. Karlsruhe hatte 1973 entschieden, dass Professoren bei Fragen der Forschung ausschlaggebenden Einfluss haben müssen. (Az 1 BvR 2206/00) CHR