Arbeitslosengeld für Mütter

BERLIN taz ■ Mütter sollen in Zukunft während der Erziehungszeit in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Der Staat soll nach den Vorstellungen von Arbeitsminister Riester die Beiträge für diese Zeit übernehmen. Der Vorteil: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht verfallen, wie es jetzt oft vorkommt, wenn die Mutter bereits vor der Babypause arbeitslos war. Normalerweise muss ein Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Obwohl Erziehungszeiten dabei teilweise berücksichtigt werden, verfällt der Anspruch erziehender Frauen oft zu schnell. Dies soll nun vermieden werden. Je nachdem, wie dieser Ausgleich ausgestaltet wird, könnten auf den Bund Kosten von etwa einer Milliarde Mark zukommen. Der Vorschlag ist Bestandteil der Eckpunkte für ein „Job-Aqtiv-Gesetz“, das Arbeitsminister Riester gestern vorstellte. OES

bericht SEITE 2