Behördenhilfe
: Busen der Natur

■ Das neue Niedersächsische Waldgesetz

Nachts ist der Wald tabu. Das zumindest soll künftig in Niedersachsen Gesetz werden: Denn ab 2002 sollen Nachtwanderungen in heimischen Wäldern verboten werden. Wer im Dunkeln spaziert, kann stürzen, sich verletzen, und der Waldbesitzer muss zahlen. Das ist doof. Zumal das Land Niedersachsen selbst viel Wald besitzt. Also wird Nachts-im-Wald-was-auch-immer-Tun verboten, und wer sich wie auch immer verletzt, muss selber zahlen. Ätsch.

Aber zum Glück gibt es die Opposition. In diesem Fall ist sie grün und ganz hilfsbereit. Sie haben ein Formular entworfen, das all jene ausfüllen sollen, die trotz Verbots und Verletzungsgefahr nach wie vor auf nächtliche Walderlebnisse nicht verzichten wollen: das „Antragsformular zur Genehmigung der Waldbegehung 30 Minuten nach amtlichem Sonnenuntergang“. Zwei Optionen dürfen WaldgängerInnen darin als Grund ihres Gesuchs ankreuzen: „Am Busen der Natur schwelgen mit Ehemann/Ehefrau, Freund/Freundin, allein“ und „ungehemmt ohne Störung der Nachbarschaft schimpfen auf meinen Chef, die Schlechtigkeit der Welt, die SPD-Landesregierung“. Bisher ist nicht bekannt, ob und wann das SPD-geführte niedersächsische Landwirtschaftsministerium das Formular in Betrieb nehmen wird.

Der Hintergrund der heiteren Grünen-Aktion ist ein ernster: Ein Fahrradfahrer war bei einer nächtlichen Waldausfahrt so schwer gestürzt, dass er querschnittsgelähmt ist. Das Land musste schließlich zwei Millionen Mark Gerichtskosten und Schadenersatz bezahlen. Nichts wäre leichter, finden die Grünen in Hannover, als dass für Fälle wie diesen die Waldbesitzer selbst eine Versicherung abschlössen, und schon könnte ihr schönes Formular Makulatur sein.

sgi