Bundesamt bekennt Irrtum

Der Kurde Davut K., der aus Angst vor einer Abschiebung im letzten November aus dem Fenster gesprungen ist, darf jetzt doch in Deutschland bleiben. Das teilte das Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der letzten Woche dem Anwalt des Kurden mit. Das Amt gesteht damit ein, dass es falsch entschieden hatte, als es die Eilanträge zum Abschiebestopp des 17-Jährigen im vergangenen Jahr ablehnte. Der in der Türkei wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ verurteilte Davut K. war im November bei einer BVG-Kontrolle in Mitte mit gefälschtem Ticket erwischt worden. Er flüchtete in die psychotherapeutische Beratungsstelle „Xenion“. Als die Polizeibeamten die Praxis stürmten, sprang er aus dem Fenster und verletzte sich lebensgefährlich. Bereits eine Woche später erteilte ihm das Magdeburger Verwaltungsgericht ein vorläufiges Bleiberecht. Mit der Aufenthaltsgenehmigung hat das Bundesamt nun die Unrechtmäßigkeit der Abschiebung bestätigt. ALL