Fliegende Fahrräder

Vor dem Einchecken kommt das Einpacken. Die Fahrradmitnahme im Flugzeug ist längst kein exotischer Beförderungsfall mehr – aber mit Auflagen und Aufschlägen verbunden. Eine Menge brauchbarer Tipps für einen reibungslosen Transport

von HELMUT DACHALE

Zuerst der Kotau vor der Umwelt: Ja, Fliegen macht Dreck. So knackig hat es mal das Magazin fairkehr auf den Punkt gebracht. Weltweit nimmt der Ausstoß der flugbedingten Treibhausgase dramatisch zu – obwohl nach Schätzung des Verkehrsclub Deutschland (VCD) bislang lediglich 5 Prozent der Menschheit ein Flugzeug von innen gesehen haben. In Deutschland soll der Flugverkehr bereits für mindestens 10 Prozent aller verkehrsbedingten CO2-Emissionen verantwortlich sein. Und wenn es hierzulande um Lärmbelästigung geht, zeigen 40 Prozent aller Bundesbürger zum Himmel.

Dennoch gehen immer mehr Menschen in die Luft – und offensichtlich nimmt auch die Zahl derjenigen zu, die das nicht ohne ihr Fahrrad machen wollen. Auch denen kann geholfen werden, sagen die meisten Airlines und Chartergesellschaften. Kaum ein Unternehmen kann es sich noch erlauben, etwas gegen fliegende Fahrräder zu haben. Dafür allerdings haben sie äußerst unterschiedliche Preise und Mitnahmeauflagen. Nur unter eingeschränkten Bedingungen ist man bereit, das Bike kostenlos zu befördern (siehe Kasten). Grundsätzlich gilt: Das Fahrrad ist bei Buchung gleich mit anzumelden. Die Bestätigung sollte schriftlich erfolgen, dazu gehören auch die Anforderungen an die Herrichtung des Gefährts. Denn fast alle Gesellschaften verlangen Taschen- oder Kartonverpackung und spezielle Demontierungen.

Auf alle Fälle, rät der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) in seinen Verbrauchertipps, sollte man eine zusätzliche Gepäckversicherung abschließen. Außerdem empfiehlt er, immer am Rad vorher Hand anzulegen. Auch wenn es nicht gefordert wird, sollte man den Lenker quer stellen und nach unten neigen, den Sattel so tief wie möglich ins Sattelrohr schieben, die Pedale abbauen, in den Reifen etwas den Luftdruck reduzieren und empfindliche Teile mit Luftpolsterfolie umwickeln.

Doch was tun, wenn das Fahrrad insgesamt ummantelt sein soll, eine Hülle aber nicht zur Verfügung gestellt wird? Da könnten vorher Fahrradläden helfen: zum Beispiel mit der Transportkartonage von Neurädern. So was ist billig oder umsonst zu haben. Aber leider ist die Pappe auch so sperrig, dass man sie am Zielflughafen kaum deponieren kann. Vom Mitschleppen auf dem Fahrrad ganz zu schweigen. Und wer sie in den Abfallcontainer wirft, wird vorm Rückflug mit leeren Händen dastehen.

Besser sind da schon spezielle Radverkleidungen wie etwa das Modell „bikebag Xtra“ von dem kleinen Hersteller aaw-berlin. Eine tragbare Tasche, geeignet für alle Fahrradtypen bis zu einer Länge von 200 Zentimetern und einer Höhe von 100 Zentimetern, bestehend aus gestepptem Polyester mit Boden aus Lkw-Plane. Der Clou: Das Ding wiegt nur 1,9 Kilo und lässt sich auf Schlafsackgröße falten. Sein Nachteil ist der Preis: 399 Mark zuzüglich Porto und Verpackung. Doch es gibt auch billigere Angebote, etwa eine Transporttasche von Vaude (Polyester, etwa 129 Mark) oder der „Pro Bike Case“ von der von Trotha GmbH (Polyester, circa 240 Mark).

Wer hingegen mit der Bahn fährt, kann sein Fahrrad unverkleidet mitnehmen. Eben so, wie es der Hersteller erschuf.