Standesamt? Nie!

Bayern will in Karlsruhe die „Homoehe“ stoppen lassen. Andere Unionsländer haben sich mit ihr längst arrangiert

BERLIN taz ■ Anfang Februar stand es im Bundesgesetzblatt zu lesen. Bundespräsident Johannes Rau hatte das im Dezember verabschiedete Reformwerk kurz zuvor unterzeichnet. Zum 1. August, so viel Zeit musste der Bund den Ländern zur Vorbereitung lassen, sollte es praktisch umgesetzt werden: das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft, volkstümlich auch Homoehe genannt. Am 11. Juli entscheidet sich vor dem Bundesverfassungsgericht, ob das Prestigeprojekt der rot-grünen Regierung auch zum 1. August realisiert wird, ob zu diesem Datum die ersten homosexuellen Aufgebote terminiert werden können.

Denn Bayern hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, weil das neue Gesetz Ehe und Familie entwerte. Verhandelt wird die Sache ohnehin. Drei Wochen vor den ersten schwulen oder lesbischen Trauungen allerdings befinden die acht Verfassungsrichter der ersten Kammer, ob eine mögliche Verfassungswidrigkeit erlaubt, bereits geschlossene Homoehen wieder für nichtig zu erklären, und ob in diesem Falle Nachteile für die Betroffenen entstünden.

Aller Erfahrung nach hätte eine Einstweilige Anordnung jedoch keine präjudizierende Wirkung auf den späteren Verfassungsgerichtsspruch. Denkbar ist also, dass Karlsruhe die Realisierung des Gesetzes aussetzt und trotzdem in seinem Urteil das Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für grundgesetzkonform hält.

Bayern hat seinem Furor entsprechend noch keine eigenen Bestimmungen verabschiedet, wo eine Homoehe geschlossen würde. Ob Standesamt oder nicht – das ist Verwaltungs- und damit Ländersache. Andere Unionsländer haben diese Verweigerungshaltung aufgegeben. Das Saarland und Hessen haben diese moralischen Probleme nicht und kürzlich Gesetze verabschiedet, die den Kreisen und Städten freistellen, wo sie eine homosexuelle Partnerschaft besiegeln – Frankfurt am Main und (voraussichtlich) Saarbrücken, beide demnächst schwarz-grün regiert, wollen diese Zeremonien wie heterosexuelle Ehen auf dem Standesamt zulassen.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis erläuterte in diesem Zusammenhang gestern nochmals, weshalb seine Fraktion sich im Bundestag jedem Vermittlungsbemühen der rot-grünen Regierung um einen Kompromiss (beispielsweise beim Ergänzungsgesetz zur Homoehe) entzieht: „Wir wollen nicht einen Kompromiss bei einer Sache suchen, die wir grundsätzlich ablehnen.“ JAN FEDDERSEN