Bis zur Belehrung aus Karlsruhe kein Kompromiss

Unionsfraktion bockig: Strikte Verweigerungshaltung der „Homoehe“ gegenüber. Vermittlungsversuche der Koalition vorläufig gescheitert

BERLIN taz ■ Mittwoch tagte die Arbeitsgruppe der Länder und des Bundestages zum Gesetz über Eingetragene Lebenspartnerschaften – und die Union verweigerte die Mitarbeit abermals.

Hintergrund: Der erste Teil des Gesetzes konnte unangefochten von Unionsblockaden im Bundesrat im Dezember verabschiedet werden. Er enthält den Kern des Reformwerks: Die Schaffung eines neuen familienrechtlichen Instituts, das homosexuelle Paare in Miet-, beim Erb- und Zeugnisverweigerungsrecht sowie in den Bereichen des Kleinen Sorgerechts faktisch den gleichen Schutz gewährt wie heterosexuellen Ehen. Dort sind auch die daraus erwachsenden Pflichten notiert, Unterhaltsbestimmungen in guten wie in schlechten Zeiten sozusagen. Die die Pflichten ausgleichenden Rechte (Steuererleichterungen) stehen im zweiten Teil des Gesetzes. Der wurde von der Union im Bundesrat blockiert.

Nun gehört es zu den parlamentarischen Bräuchen, wenigstens im Vermittlungsauschuss eine Annäherung zu erzielen. Aber die Union verweigert sich: „Weil wir das Ganze ablehnen, kommt für uns auch kein Kompromiss in Frage“, so Norbert Geis, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Seine Partei hofft auf das Bundesverfassungsgericht, das am 11. Juli über die Normenkontrollklage Bayerns (sowie Sachsens und Thüringens) verhandelt. Im Erfolgsfalle würde dort das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. August verhindert.

In der Koalition selbst ist man sich nicht ganz einig: Die SPD will in Karlsruhe um den ersten Teil kämpfen, aber den zweiten Teil zu den Akten legen. Die Grünen hingegen wollen den zweiten Teil neu verhandeln, sobald Karlsruhe für die Reform grünes Licht gegeben hat. Dann fände die Union wieder zu ihren realpolitischen Wurzeln zurück und könnte sich mit der Reform an sich aussöhnen. JAF