„Nein“ zu Genpatenten

Alle Bundestagsfraktionen kritisieren den Gesetzentwurf der SPD-Justizministerin

BERLIN taz ■ Das von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vorgelegte Biopatentgesetz hat heftige Kritik ausgelöst. Sprecher aller Fraktionen brachten am Donnerstagabend im Bundestag bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs Vorbehalte vor. Während PDS-Sprecher Ilja Seifert von einer „Sklaverei der Gene“ sprach und die Rücknahme des Entwurfs forderte, kritisierte der CDU-Abgeordnete Norbert Hauser unauflösbare Widersprüche im Gesetzentwurf. Sogar die FDP, die ansonsten zuerst an den Standort Deutschland denkt, meldete Klärungsbedarf an.

„Dreh- und Angelpunkt dabei ist die Frage, ob Stoffpatente für gentechnologische Erfindungen adäquat sind“, sagte die Abgeordnete der Grünen, Ulrike Höfken. Die Agrarexpertin bekräftigte die ablehnende Position der Grünen gegenüber der Patentierbarkeit von Genen. Höfken will sich dafür einsetzen, dass die EU-Richtlinien über biotechnologische Erfindungen, die mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf umgesetzt werden sollen, in Brüssel überarbeitet werden.

Grundsätzlich müssen nach dem Patentrecht drei Kriterien erfüllt sein, um ein Patent zu erhalten: Die Erfindung muss neu sein, eine geistige Leistung muss vollbracht worden sein, und die Erfindung muss kommerziell anwendbar sein. Vor allem der erste Punkt sei bei Genpatenten nicht erfüllt, sagen die Kritiker. Denn Gene existieren bereits. Sie sind keine Erfindung, sondern werden lediglich entdeckt. Das meint auch der Unionspolitiker Hauser: „Ebenso wenig wie ein Wissenschaftler ein Patent für Sauerstoff reklamieren kann, dürfen Gene oder Gensequenzen zum geistigen Eigentum werden.“ Für ihn ist es ein Widerspruch, dass im Gesetzentwurf einerseits der „menschliche Körper sowie die bloße Entdeckung seiner Bestandteile“ von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind, andererseits aber „ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers“ als patentierbare Erfindung definiert wird.

Diesen Widerspruch monieren inzwischen auch zahlreiche Institutionen und Organisationen und fordern ein klares Nein. So haben sich neben der Bundesärztekammer, Greenpeace und der Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ inzwischen auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen gegen Genpatente ausgesprochen. Sie wehren sich dagegen, dass das Gen und alle seine künftigen Verwendungen unter Patentschutz gestellt werden, wenn nur eine einzige Genfunktion bei der Anmeldung mit angegeben wird.

WOLFGANG LÖHR