Richter Schill ohne Strafe?

Bundesanwaltschaft will Urteil gegen den Hamburger „Richter Gnadenlos“ Ronald Schill aufheben lassen

HAMBURG/KARLSRUHE dpa ■ Der in erster Instanz wegen Rechtsbeugung verurteilte Hamburger Amtsrichter Ronald Schill hat offenbar gute Aussichten, vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen zu werden.

Die Bundesanwaltschaft hat im Revisionsprozess beantragt, die Verurteilung Schills zu einer Geldstrafe von 12.000 Mark aufzuheben, erklärte eine Sprecherin der Behörde gestern in Karlsruhe. Das Hamburger Landgericht hatte es im Oktober vergangenen Jahres als erwiesen angesehen, dass der wegen seiner harten Urteile als „Richter Gnadenlos“ bekannt gewordene Schill die Beschwerde zweier in Ordnungshaft genommenen Männer bewusst verschleppt hatte. Sowohl Schill als auch die Staatsanwaltschaft, die wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung sieben Monate auf Bewährung gefordert hatte, waren in Revision gegangen.

Die Bundesanwaltschaft kam einem Bericht der Welt zufolge zu dem Schluss, dass die Entscheidungen des Amtsrichters Schill zwar „formale Mängel“ aufwiesen, aber nicht im Sinne der Anklage „pflichtwidrig“ gewesen seien. Damit wäre der Vorwurf der Freiheitsberaubung gegenstandslos.