Knast macht älter

■ Behörde erwägt, jugendliche Abschiebehäftlinge in das Erwachsenengefängnis Glasmoor zu verlegen

Die Justizbehörde erwägt, jugendliche Abschiebegefangene künftig auch im Erwachsenenvollzug unterzubringen. Das bestätigt der Senat in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der Regenbogen-Abgeordneten Susanne Uhl. Das Gebot der Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen gelte bei der Abschiebungshaft nicht.

Bisher werden jugendliche Flüchtlinge im Jugendgefängnis Hahnöfersand in Doppelzellen untergebracht. Da der „Belegungsdruck“ im Jugendvollzug zunimmt, wurde zwischen den Anstalten erörtert, ob ein Teil der jugendlichen Abschiebehäftlinge in das Erwachsenengefängnis Glasmoor verlegt werden könne – immer, wenn in Hahnöfersand mehr als fünf einsitzen.

Diese Regelung sollte am 4. Mai in Kraft treten und für zunächst drei Monate gelten. Mittlerweile prüft die Behörde aber, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt, das Jugendgefängnis zu entlasten. In Glasmoor wären die jugendlichen Flüchtlinge in Großraumzellen gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht. Jugendspezifische Angebote gibt es dort für sie nicht. Auf Hahnöfersand aber auch nicht, betont der Senat, denn „die Abschiebungshaft dient einzig und allein der Sicherung des Vollzuges der alsbald zu erfolgenden Abschiebung“. hedi