Gericht fehlt Stern

Schade: Bedruckte Krawatten weiterhin erlaubt

CELLE ap ■ Die Klage des Schreibgeräteherstellers Montblanc gegen den Verkauf von Krawatten mit der Abbildung eines Füllfederhalters ist auch in zweiter Gerichtsinstanz erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Celle entschied am Donnerstag zu Gunsten einer hannoverschen Kauffrau. Wie Gerichtssprecher Burghard Mumm erklärte, hat der Schreibgerätesteller beanstandet, dass er abgebildete Füller dem Montblanc-Modell „Meisterstück“ täuschend ähnlich nachempfunden sei. Die OLG-Richter kamen jedoch zu dem Schluss, es könne nicht festgestellt werden, dass durch den Verkauf der Krawatten der gute Ruf von Montblanc ausgebeutet werde. Für die Annahme eines Anhängens an eine eingeführte Marke fehle die Verwendung des für die Wiedererkennung maßgeblichen weißen Sterns. Auch gebe es keine anderen Umstände, die eine anstößige missbräuchliche Ausnutzung des guten Rufs des Unternehmens Montblanc rechtfertigten. Gegen eine Herkunftstäuschung spreche schon der niedrige Preis der Krawatte von zehn Mark und die fehlende Verwendung des Firmennamens Montblanc.