Gipfel der Heuchelei

betr.: „Kopftuch oder Lehren“, taz vom 27. 6. 01

Nun haben es die Gerichte (der VGH in Mannheim) festgestellt: Das Tragen jeglicher religiöser Embleme wie Kopftücher, Kreuze um den Hals etc. im Unterricht baden-württembergischer Schulen verstößt gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht, die Vorrang hat gegenüber dem Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit! Ein Lob dem Rechtsstaat, der für ausgeglichenes Recht und Neutralität sorgt!

Ich beneide Frau Ministerin Schavan nicht, die nun alle Hände voll zu tun haben wird, unter der Lehrerschaft das Neutralitätsgebot durchzusetzen, um die Fortsetzung einseitiger Beeinflussung minderjähriger Schüler durch das demonstrative Tragen neutralitätsgefährdender Embleme an Pädagogenhälsen (und Klassenzimmerwänden?) zu unterbinden. Oder habe ich da etwa was falsch verstanden? CLAUS KITTSTEINER, Berlin

Ich vermute, dass auch dieses Urteil „Im Namen des Volkes“ gesprochen wurde. In meinem Namen nicht, ich distanziere mich ausdrücklich von diesem Urteil.

Kommt es tatsächlich darauf an, wie sich jemand kleidet bzw. aus welchem Grund er/sie ein Kopftuch trägt? Von Europa und Globalität sind wir noch ganz schön weit entfernt.

FLORIAN BERGER, Eichenau

[...] Einer Lehrerin das Tragen eines Kopftuches zu untersagen und gleichzeitig in einer staatlichen Schule christlich dominierten Religionsunterricht zuzulassen, ist wohl der Gipfel der Heuchelei!

BIRGIT SCHIEFKE, Hannover