Verkehrsfragen
: Räder gebügelt

■ Es gibt wieder Fahrradparkplätze!

Viereinhalb Jahre. Das ist keine lange Zeit, wenn man ein Buch schreibt, ein Haus baut, eine Familie gründet. Aber es ist doch eine Menge Zeit, um ein paar Fahrradbügel aufzustellen.

Vor viereinhalb Jahren stellte Monika Eichstädt ihren Antrag bei der Baubehörde, in dem sie um einen Fahrradparkplatz in ihrer Wohnstraße bat. Jetzt konnte sie Vollzug melden. Seit letzter Woche parken in der Hildesheimer Straße im Stadtteil Peterswerder nicht nur Autos sondern – ganz aufgeräumt am Bügel – auch die Fahrräder. Was ist geschehen in diesen viereinhalb Jahren?

Früher, da konnten Bürger, die ihr Fahrrad immer in den vierten Stock tragen mussten, während der nachbar mit dem Saab den Gehsteig zugeparkt hat, Fahrradständer beantragen. Es dauerte nicht lange, da klagten die Freunde der Saabs und anderer Typen und siehe, die Gerichte gaben ihnen Recht. Das Aufstellen der Fahrradbügel auf privaten Wunsch und bezahlt aus privater Tasche sei eine unzulässige Vermischung öffentlicher und privater Belange. Fortan schlummerten die Anträge der Bürgerinnen und Bürger und die Behörde gab sich handlungsunfähig.

Bis Anfang dieses Jahres eine Richtlinie erstellt wurde. „Rechtssicherheit“, wie Holger Bruns, der Sprecher der Bausenatorin Tine Wischer (SPD) betont. Die Richtlinie beruft sich auf die gesetzlich garantierte „Leichtigkeit des Verkehrs“, und die gilt auch für Radler, die ein Plätzchen für ihr Gefährt beanspruchen dürfen.

Vorteil der neuen Regelung: Die Bügel müssen nicht mehr wie früher von den Antragstel-lern bezahlt werden; vielmehr übernimmt die Behörde die Kosten. Zurzeit werden alle vorliegenden Anträge wieder aufgegriffen und geprüft. Noch sind das gar nicht so viele. „Zwischen zehn und fünfzehn, sagt Bruns“. Aber es könnten ja mehr werden... hey