Apotheker darf nicht wieder

■ Skandal um Aids-Medizin: Klage zurückgewiesen

Eine in den Bremer Aids-Medikamentenskandal verwickelte Neustädter Apotheke bleibt weiterhin geschlossen. Das Verwaltungsgericht Bremen wies jetzt die Klage des Apothekers gegen die Anordnung des Ruhens seiner Approbation und gegen den Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis zurück.

Bereits Ende letzten Jahres, als auf vier Bremer Apotheken der Verdacht fiel, Rezepte über teure Aids-Medikamente von Junkies gekauft zu haben, um sie dann bei den Krankenkassen regulär abzurechnen, hatte die Behörde die Erlaubnis in mehreren Fällen zurückgezogen. So auch bei dem Neustädter Apotheker, der in den Jahren 1998 und 1999 Medikamente im Gesamtwert von rund 700.000 Mark abgerechnet haben soll.

In seiner Klage berief sich der Apotheker darauf, dass er die Präparate von anderen Apotheken erhalten habe, deren Namen er aber nicht nennen wolle. Das Gericht ließ sich auf diese Argumentation nicht ein. Es sei dem Kläger zumutbar, Informationen über seine Lieferanten von sich aus ins gerichtliche Verfahren einzubringen, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichtes.

„Für uns ist die Angelegenheit damit erledigt“, so ein Sprecher der Gesundheitsbehörde. Bereits im Februar hatte das Gericht die Klage einer Apothekerin aus dem Steintor in derselben Sache zurückgewiesen. “Alles weitere, so der Sprecher, sei nun Sache der Staatsanwaltschaft. hey