Ein unüberlegter Banküberfall

Drogen, Depression und eine defekte Gaspistole. So stürmte Jürgen R. in eine Sparkasse. Ein Feldwebel stoppte ihn

Ein erfolgreicher Bankraub wäre für den 40-jährigen Jürgen R. auch kein Glück gewesen. Das Geld hätte sein Leben nicht wirklich verändert: Seine Mietschulden hätte er bezahlen können, die Schulden bei seinen Freunden; dann wäre er vermutlich wieder losgezogen, neue Drogen kaufen. Und es hätte nicht lange gedauert, bis die Depressionen wieder über ihn gefallen wären, so wie diese ihn schon fast sein ganzes Leben als ausgedehnte Phasen grauer Traurigkeit besuchen. Da ist Jürgen R. sich sicher. So schilderte er es gestern bei seinem Prozess im Landgericht. Es sei kein überlegter Plan gewesen, vielmehr eine hastige Kurzschlussreaktion, ausgeführt in einer großen nervösen Unruhe.

Der Bankraub vom 6. Februar dieses Jahres, für den sich Jürgen R. verantworten muss, ging schief. Mit einer kaputten Gaspistole war R. an jenem Dienstag in eine Friedrichshainer Sparkassenfiliale gestürmt, hatte „Überfall!“ gebrüllt und war, nachdem die Kassierin ihm 39.050 Mark in seinen Stoffbeutel geschichtet hatte, eilig wieder nach draußen gerannt. Allerdings folgte ihm einer der Sparkassenkunden. Dieser Mann im Kampfanzug, ein 47-jähriger Oberfeldwebel der Bundeswehr, konnte den verstörten R. nach einem Gerangel schnell überwältigen und kurz darauf der Polizei übergeben. Für seine beherzte Tat bekam der Feldwebel wenig später 500 Mark vom Polizeipräsidenten überreicht.

Jürgen R. ist ein reuiger Angeklagter. Fast weinerlich schilderte er dem Richter gestern, wie es zu dem missglückten Überfall kam. Schon das ganze Wochenende vorher habe er sich in einem tiefen, seelischen Loch befunden. In seiner Kreuzberger Wohnung sei er lethargisch herumgehangen. Trost brachten weder zwei Flaschen Tequila noch die letzten Reste von Kokain und Haschisch, die er noch bei sich hatte. Die Tage seien in einer quälenden Rastlosigkeit verlaufen, geschlafen habe er kaum. Irgendwann sei er „einfach durchgeknallt“, erklärte R. die Gemütsverfassung, in der er sich befand, als er die defekte Gaspistole aus dem Versteck holte.

Der hinzugezogene psychiatrische Sachverständige sagte gestern, K. sei wegen der Kombination aus Drogen, Alkohol und Depressionen nur vermindert schuldfähig. Der Angeklagte selbst versprach, sich in therapeuthische Behandlung begeben zu wollen. Als der Gutachter ergänzend weitere bedrückende Stationen von K.s Leben referierte, weinte der Angeklagte mit gesenktem Kopf leise vor sich hin. Das Urteil wird am Freitag verkündet. KIRSTEN KÜPPERS