Was darf Arznei kosten?

Kartellsenat legt Streit um Arzneimittelhöchstbeträge dem Europäischen Gerichtshof vor

KARLSRUHE taz ■ Die strittige Frage um Arzneimittelhöchstbeträge wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dies beschlossen gestern die Richter vom Kartellsenat des Bundesgerichtshofes. In Luxemburg soll entschieden werden, ob die Festsetzung der erstattungsfähigen Höchstbeträge für Arzneimittel mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar ist.

Zwei Pharmaunternehmen hatten gegen den Bundesverband der AOK und sieben weitere Spitzenverbände der Krankenkassen geklagt. Sie glauben, dass die derzeitige Regelung, nach der die Spitzenverbände der Kassen festlegen dürfen, bis zu welcher Höhe Arzneimittel bezahlt werden, gegen das Europarecht verstoße. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand gestern die Frage, ob die Krankenkassenverbände überhaupt als wirtschaftliche Unternehmen im Sinne des Europarechtes anzusehen sind und so europäisches Kartellrecht überhaupt anzuwenden ist.

Nach Ansicht der Kläger haben die Kassen einen so großen wirtschaftlichen Einfluss, dass sie sich auch als wirtschaftliches Unternehmen behandeln lassen müssten. Anders sehen dies die Krankenkassen. Sie nehmen im gesetzlichen Auftrag staatliche Aufgaben der allgemeinen Vorsorge wahr und sind damit vom Kartellrecht ausgenommen, sagte der Prozessvertreter. Vorsorglich hat das Gesundheitsministerium jetzt beschlossen, die Festbeträge bis zum Abschluss des Rechtsstreits nicht mehr durch die Kassen, sondern selbst durch Verordnung festzusetzen.