Homoehe vor Gericht

Karlsruhe verhandelt heute über den Eilantrag Bayerns, Sachsens und Thüringens, eines der wichtigsten rot-grünen Reformprojekte vor dessen Inkrafttreten am 1. August zu stoppen

BERLIN taz ■ Der Erste Verfassungssenat hört sich von heute an die Argumente von Gegnern und Befürwortern der Eingetragenen Lebenspartnerschaft an. Das neue familienrechtliche Institut, volkstümlich Homoehe genannt, war im Dezember 2000 mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen beschlossen worden. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt Anfang Februar hatten die Bundesländer ein halbes Jahr Zeit, die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes zu beschließen. Am 1. August soll das „überfällige Reformwerk“, so Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, in Kraft treten.

Bayern hat im Juni dem höchsten Gericht einen Eilantrag zugestellt, in dem gefordert wird, bis zu einem höchstrichterlichen Spruch das Gesetz zu suspendieren. So solle verhindert werden, dass Homosexuelle, die im Sinne des Gesetzes ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, rechtliche Nachteile erleiden. Doch selbst wenn das Gericht diese einstweilige Anordnung erließe, hätte dies keine Auswirkung auf die spätere Normenkontrolle.

Der Gang der nun gemeinsam klagenden Unionsländer Bayern, Thüringen und Sachsen nach Karlsruhe kommt einem letzten Versuch gleich, die moralischen Standards der 50er-Jahre festschreiben zu lassen. Denn nicht einmal die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollte die Klage mittragen. Und: Anders als Bayern haben das Saarland und Hessen, CDU-regiert, Landesgesetze verabschiedet, die homosexuellen Paaren den Weg zum Standesamt offen halten. Kommende Woche will das Gericht mitteilen, ob es das Gesetz vorläufig aussetzt. JAF

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