Mehr Rechte für Aktionäre

BERLIN dpa ■ In Deutschland sollen grundsätzlich die Aktionäre über das Angebot von Unternehmensübernahmen entscheiden können. Das sieht der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete. Die Regierung billigte den Entwurf nach dem Scheitern einer gemeinsamen EU-Richtlinie im Europaparlament, die eine Abwehr feindlicher Übernahmen von Unternehmen erschwert hätte. Im neuen Gesetz sollen Übernahmeangebote nur dann vom Management der zu übernehmenden Gesellschaft abgewehrt werden, wenn die Billigung der Aktionäre eingeholt wurde. „Eine entsprechende Ermächtigung kann durch die Hauptversammlung sowohl während eines laufenden Übernahmeverfahrens als auch im Vorhinein erteilt werden“, hieß es in einer Mitteilung des Finanzministeriums. Erfolge eine Ermächtigung auf Vorrat, also ohne ein konkretes Angebot, müssten sich drei Viertel der Aktionäre dafür ausgesprochen haben.