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Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

Am 1. Juli feierte das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) zehnjähriges Bestehen. Seit 1991 wurden 94 Prozent von etwa 2,2 Millionen Anträgen auf Rückübertragung von zu DDR-Zeiten enteigneten Grundstücken oder beweglichem Vermögen entschieden, zurückgegeben wurden weniger als 25 Prozent. Die niedrige Rückgabequote bedeutet, dass zahlreiche Entschädigungsverfahren zu erwarten sind. Zudem suchen das BARoV und ehemalige staatliche Verwalter Inhaber von über 44.000 inländischen und 6.000 so genannten UN-Bürger-Konten, die von der DDR-Regierung staatlich verwaltet wurden. Nur wenige Anspruchsberechtigte, die ihren Wohnsitz außerhalb der ehemaligen DDR hatten, wissen von den Konten. Deshalb veröffentlicht das BARoV seit 1998 im „Bundesanzeiger“ und im Internet (www.barov.bund.de) Aufgebotslisten mit den Namen der Kontoinhaber und den Guthaben, bei denen es sich um Mietzahlungen von staatlich verwalteten Häusern, Warenlieferungen, Entschädigungen nach Enteignungen, Tantiemen für Patente oder Honorare für Veröffentlichungen handelt, die zuvor bei den Vorgängerbanken der Staatsbank der DDR geführt wurden. Bisher wurden etwa 270 Grundstücke und 8.000 Konten aufgeboten. Doch es wird damit gerechnet, dass sich bei den ehemaligen staatlichen Verwaltern nur 50 Prozent melden. Bei im Ausland lebenden Kontoeigentümern ist der Erfolg fast null. Wird die angegebene Jahresfrist nicht eingehalten, fließt das Geld in den Entschädigungsfonds, mit dem Personen bezahlt werden, die ihre Grundstücke nicht „in natura“ zurückerhalten haben.