Gutes Timing für Landowsky

CDU-Parteispendenaffäre: Das Ermittlungsverfahren gegen Exfraktionschef Landowsky wurde wegen Verjährung eingestellt. Früherer Schatzmeister kommt mit Geldbuße davon. Gegen Bankgesellschaftschef Rupf wird jetzt wegen Untreue ermittelt

von RICHARD ROTHER

Die CDU-Parteispendenaffäre hat für die Beteiligten ein recht glimpfliches Ende genommen. Das Verfahren gegen den ehemaligen CDU-Fraktionschef und Vorstand der Berlin Hyp, Klaus Landowsky, ist eingestellt worden. Die Tat, die Entgegennahme einer Barspende des Geschäftsführers der Immobilienfirma Aubis im Jahre 1995, sei verjährt, teilte gestern der neue Justizsenator Wolfgang Wieland (Grüne) mit. Aubis hatte zeitnah einen Kredit in Höhe von 600 Millionen Mark von der Berlin Hyp, einer Tochter der Bankgesellschaft, erhalten, der Landowsky vorstand. Gegen Landowsky war deshalb wegen des Verdachts der Untreue und Bestechlichkeit ermittelt worden – Vergehen, die nach fünf Jahren verjähren.

Das Verfahren gegen den ehemaligen CDU-Schatzmeister Dankwart Buwitt, der die Spende nicht ordnungsgemäß verbucht hatte, wurden gegen Geldbuße in Höhe von 60.000 Mark eingestellt. Damit ist diese CDU-Parteispendenaffäre juristisch abgeschlossen. Wieland kündigte allerdings weitere Ermittlungen in Sachen Parteispenden an.

Klaus Landowsky ist juristisch dennoch nicht aus dem Schneider. Die umfangreichen Ermittlungen in Sachen Bankgesellschaft betreffen auch den langjährigen Strippenzieher der Union. Im Komplex Bankgesellschaft seien noch 19 Ermittlungsverfahren anhängig, betonte Justizsenator Wieland. Ein Ende sei noch nicht abzusehen.

Die Ermittlungen richten sich unter anderem auf das Aubis-Geschäft. Dazu lieferte der parlamentarische Untersuchungsausschuss gestern neue Details. Der Kreditausschuss der Berlin Hyp hat nach Angaben des ehemaligen Aufsichtsratschefs Wolfgang Steinriede Krediten an die Firma Aubis zum Kauf von ostdeutschen Plattenbauten 1996 nur mit „Bauchgrimmen“ zugestimmt. Vor der Zusage sei das Geschäft zweimal vom Kreditausschuss abgelehnt worden. Ein solcher Fall sei ihm nicht noch einmal vorgekommen. Das Aubis-Geschäft scheiterte und hat Verluste in dreistelliger Millionenhöhe eingebracht.

Ins Visier der Staatsanwälte sind zudem weitere Immobilien- und Fondsgeschäfte der Bankgesellschaft geraten. Dabei geht es um Untreue und Steuerhinterziehung. Darüber hinaus wird wegen so genannter Prominentenfonds ermittelt. Begünstigt war ein exklusiver Personenkreis von Bankern und Prominenten.

Gegen den amtierenden Chef der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, wird auch im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilientochter der Bank an eine ominöse Firma auf der Steueroase Cayman Island ermittelt. Der Deal galt als klassisches In-sich-Geschäft, weil der ominöse Investor zunächst auf Kredite der Bank angewiesen war. Mit den Einnahmen sollten die Verluste anderer Immobilienfonds gedeckt werden.

Rupf steht nun im Verdacht der Untreue. Die Anleger der Bank seien mit dem Cayman-Geschäft möglicherweise im Unklaren über die wahre Situation des Konzerns gelassen worden sein, so Wieland. Juristisch bewege man sich allerdings „auf sehr schmalem Grat“. Die Frage sei, ob ein Bankchef nicht „optimistische“ Geschäfte anbahnen dürfe. Faktisch sollten mit dem Deal akute Immobilienverluste der Bank in die Zukunft verschoben werden. In der Hoffnung, dass sich die Zeitern bessern.

Das Cayman-Geschäft wurde auf Druck des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen gestoppt. Die Bankgesellschaft musste daraufhin ihre Risikovorsorge um 1,5 Milliarden Mark erhöhen. Die Pleite der Bankgesellschaft ist nur verhindert worden, weil sich Berlin verpflichtet hat, bis zu 4 Milliarden Mark in den mehrheitlich landeseigenen Konzern zu stecken.