Homos droht der Eheknast

Das Bundesverfassungsgericht macht Weg frei für Homoehe. Union reagiert erschüttert bis empört („Schwarzer Tag für die Familien in Deutschland“), Rot-Grün zufrieden bis begeistert. Endgültiges Urteil über Klage dreier Unionsländer 2002 erwartet

KARLSRUHE taz/dpa/ap ■ Schwule und lesbische Paare können vom 1. August an einen eheähnlichen Lebensbund schließen. Gestern verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Ablehnung eines Eilantrags Bayerns und Sachsens und machte damit den Weg für das rot-grüne Gesetz zu der so genannten Homoehe frei.

Die beiden unionsregierten Freistaaten haben wie auch das ebenfalls CDU-geführte Thüringen die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ gleichgeschlechtlicher Paare in Karlsruhe mit einer Normenkontrollklage angegriffen. Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz. Wegen drohender Rechtsunsicherheiten wollten Bayern und Sachsen zudem per einstweilige Anordnung die Einführung der Homoehe bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts aufschieben. Dass sich die Karlsruher Richter nun mit fünf zu drei Stimmen gegen den Aufschub entschieden, kann durchaus als Vorwegnahme eines positiven Urteils interpretiert werden. Dieses wird jedoch erst im kommenden Jahr erwartet.

Einen „schwarzen Tag für die Familien in Deutschland“ markiere die Entscheidung, sagte gestern der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer; CSU-Generalsekretär Thomas Goppel sah Ehe und Familie „egalisiert“. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis, sprach von einer „einschneidenden Veränderung im Gefüge der Institute von Ehe, Familie und von Partnerschaften“.

Die Union solle „aus ihrer Schmollecke herauskommen“, sagte dagegen die Grünen-Chefin Claudia Roth. Es handle sich um einen „guten Tag für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie“. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) begrüßte das Urteil mit den Worten, sie habe damit gerechnet. Bundeskanzler Gerhard Schröder ließ seinen Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye ausrichten, das Urteil habe ihn „sehr gefreut“.

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