Flotter studieren mit FDP-Gebühren

Die FDP will „Bummelstudenten“ zur Kasse bitten. Die Partei begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Studiengebühren. Die Richter hatten geurteilt, dass die in Baden-Württemberg erhobenen Gebühren für ein „Langzeitstudium“ zulässig sind. An Berliner Hochschulen dürfe es kein Recht auf Bummelei geben, sagte FDP-Spitzenkandidat Günter Rexrodt. Die Hochschulen müssten die Freiheit bekommen, sozialverträgliche Studiengebühren nach eigenem Ermessen einzuführen. Dies solle aber keine Strafgebühr, sondern vielmehr eine „Lenkungsgebühr“ sein, die die Studenten motiviere, ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen. DDP