Rechter „Widerstand“

■ Neonazis strengen für Recherche über linke Strukturen Gerichtsverfahren an

„Widerstand.com“ heißt eine Website, auf der Neonazis ihre Propaganda verbreiten. Dass sie sich für ihren rechten „Widerstand“ der Hilfe der Justiz bedienen, offenbarte nun ein dort veröffentlichtes Schreiben eines Rechtsextremisten über den Prozess der Aktivistin Thekla-Maria Kosche gegen die taz hamburg (taz berichtete). Dieses „völlig aussichtslose Verfahren“, wie der Vorsitzende Richter der Pressekammer des Landgerichts es zusammenfasste, hatte Kosche demnach nur angestrengt, „um linke Strukturen und Verbindungen aufzudecken“.

Am 8. Februar hatte die taz unter der Überschrift „Die Feindaufklärerin“ über Kosche berichtet: Seit Jahren gehört sie der militanten rechten Szene an. Sie ist in der sogenannten Anti-Antifa aktiv. Führend war sie am Aufbau von Neonazi-Websites im Internet beteiligt. In Kiel hatte sie im vorigen Jahr für Aufsehen gesorgt, als ihr von einem dortigen Kurierdienst der Job gekündigt wurde. KundInnen der Firma hatten sich von der rechten Aktivistin ausspioniert gefühlt.

Kosche hatte diese Fakten in ihrer Klage als unwahr bestritten. Der Kieler Rechtsanwalt des taz-Autoren hatte dem Landgericht aber umfangreiches Recherchematerial vorgelegt, das die Aktivitäten Kosches belegt. Die Pressekammer sah die in dem umstrittenen Artikel aufgestellten Behauptungen demnach als erwiesen an. Ihr Urteil wird sie am 24. August verkünden.

Auch innerhalb der rechten Szene scheint man sich darüber im Klaren gewesen zu sein, dass das Verfahren von vornherein zum Scheitern verurteilt war. „Lehrreich“ sei für die Anti-Antifa aber gewesen zu erfahren, heisst es auf der rechten Website, dass als Anwalt des taz-Autors „ein ebenfalls bekannter linker Szene-Anwalt in Erscheinung trat“ und „unzähliges Foto- und Recherchematerial linksextremistischer Gruppen und Archive“ präsentierte.

Der sich „H. Klaasen“ nennende Autor hält die Strategie Kosches, sich eine derartige Lehrstunde vor Gericht zu erkaufen, dennoch für fragwürdig – „in der Abwägung der zu erzielenden Ergebnisse, Kosten und der Öffentlichkeit, die dadurch hergestellt wird“. ee