Kirch bleibt am Ball

Münchner Landgericht watscht die öffentlich-rechtliche ARD im Streit um Bundesliga-Berichterstattung ab: Anspruch nicht glaubhaft gemacht

FREIBURG taz ■ Neue Blamage für die ARD: Das Landgericht München I lehnte es gestern ab, Leo Kirch und seine Sportrechteagentur ISPR per einstweilige Verfügung zur Lieferung von Fußballbildern an die ARD zu zwingen. Der stellvertretende ARD-Vorsitzende Peter Voß kündigte daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht München an. Voß berief sich dabei erneut auf das „Recht auf Kurzberichterstattung“.

Darum ging es gestern allerdings gar nicht. Vor dem Landgericht wird vielmehr um die Auslegung eines Vertrags gestritten, den die ARD mit ISPR geschlossen hat. Darin verpflichtet sich die ARD, an Kirch 31 Millionen Mark zu zahlen, wofür sie Bilder von den Topspielen der Liga erhält. Allerdings darf die ARD laut Vertrag die Ausschnitte erst zeigen, wenn die Sendung „ran“ bei Sat.1 zu Ende ist. Und da „ran“ im Interesse des Zahlprogramms Premiere nachträglich von 18.30 Uhr auf 20.15 Uhr verschoben wurde, sei eine Ausstrahlung der Bilder in der „Tagesschau“ unzulässig, so die Auslegung von ISPR.

Die ARD wirft Kirch nun vor, dass er einseitig die Geschäftsgrundlage des Vertrags verändert habe, und versuchte nachzuverhandeln. Nachdem letzte Woche eine Einigung scheiterte, wollte der Senderverbund seine „Vertragsauslegung“ mittels einer gerichtlichen Eilentscheidung durchsetzen.

Die Münchener Richter fanden jedoch, dass die ARD ihre Ansprüche nicht ausreichend „glaubhaft“ machen konnte. Mit dem Recht auf Kurzberichterstattung, das in den Rundfunkgesetzen der Länder seit 1990 vorgesehen ist, hat das nichts zu tun. Danach können Fernsehsender von wichtigen Ereignissen 90 Sekunden nachrichtlich berichten – auch wenn die Exklusivrechte an einen anderen Sender verkauft wurden. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht 1998 für grundgesetzkonform erklärt. Doch ARD und ZDF machen von ihr keinen Gebrauch und haben in den Verträgen mit Kirch auch ausdrücklich auf ihr Recht verzichtet.

Wenn Kirch keine – oder nicht die gewünschen – Bilder liefert, müsste die ARD selbst filmen und die Vereine auf Zugang zum Stadion verklagen. Solange die ARD hierzu aber nicht bereit ist, kommt auch der immer wieder angedrohte Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht. CHRISTIAN RATH

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