Daran arbeiten, Gewalt zu erkennen

■ Ministerinnen Sager und Lütkes zum Gewaltschutzgesetz

Die Arbeitsgruppe arbeitet, bislang allerdings ohne konkretes Ergebnis: Ein Konzept, wie nach dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im kommenden Jahr Frauen in Hamburg wirksam vor der Gewalt ihrer Männer oder Freunde bewahrt werden können, liegt noch nicht vor.

Zwar wurde in Hamburg bereits das Polizeigesetz (SOG) geändert, das es den BeamtInnen ermöglicht, gewalttätige Männer für bis zu 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung des Paares zu verweisen. Wie die Frau in diesen Tagen geschützt werden kann und wie sie Kontakt zu Beratungsstellen erhält, ist bislang noch nicht geklärt. „Wir arbeiten daran“, sagten gestern Hamburgs Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL) und Schleswig-Holsteins grüne Frauen- und Justizministerin , Anne Lütkes.

Dass das Gewaltschutzgesetz des Bundes zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten werde, bezeichneten beide als Paradigmenwechsel: Wurde häusliche Gewalt bislang eher als Privatsache behandelt, werde sie durch die neuen Regelungen gesellschaftlich und auch staatlich geächtet. Zwar konnten auch bisher die Frauen die gemeinsame Wohnung vor Gericht erstreiten. Der Weg sei aber sehr mühsam und in der Regel nicht von Erfolg gekrönt gewesen, so Lütkes.

Ab dem kommenden Jahr kann die Polizei den Mann vorläufig der Wohnung verweisen, bis ein Familiengericht eine endgültige Regelung trifft. Damit der Mann der Wohnung auch tatsächlich fernbleibt, können ihm die Schlüssel weggenommen und die Polizei aufgefordert werden, regelmäßig in der Umgebung des Wohnortes Streife zu fahren. Sager ergänzte, dass dem Mann auch unter Androhung von Ordnungsgeld untersagt werden könne, die Frau anzurufen – auch auf ihrer Arbeitsstelle. Welche Handhabe aber der Polizei konkret eröffnet wird, werde erst in dem Ausführungskonzept geklärt werden, das die Hamburger Justizbehörde und das Senatsamt für Gleichstellung zurzeit gemeinsam erarbeiten.

Nicht geregelt ist bisher zudem, wie die PolizistInnen geschult werden, um die Situation in der Ehewohnung einschätzen zu können. Seit vorigen Oktober ist es in Hamburg nicht mehr erforderlich, dass die Partnerin Strafantrag gegen ihren Mann oder Freund stellt. Die Polizei kann selbsttätig Ermittlungen aufgreifen, wenn sie es für angebracht hält – und die Gewaltsituation erkennt. Elke Spanner