Asylsuchende sind Spitzenjuristen

Falls Einwanderungs- und Asylgesetze tatsächlich zum Hauptthema des nächsten Wahlkampfs werden, wird als Erstes die Wahrheit auf der Strecke bleiben. Wer nicht selbst von der herrschenden Rechtslage betroffen ist, macht sich keine Vorstellung davon, mit welchen juristischen Spitzfindigkeiten sich Asylsuchende herumschlagen müssen. Vor der großen Hatz empfiehlt es sich deshalb dringend, die Adresse www.asyl.net aufzurufen. Die Website gehört zum von der EU geförderten „Informationsverbund Asyl“ und bietet eine bedrückend vollständige Sammlung von Informationen, Einzelschicksalen, politischen Erklärungen, Zuständen in den Herkunftsländern – und Schriftsätzen deutscher Juristen, die selbst dann, wenn sie gelegentlich einem Antrag stattgeben, nur zeigen, dass sich der einfache Grundgesetzartikel längst in sein Gegenteil verkehrt hat. Asyl ist in Deutschland eine Ausnahme und kein Recht.

niklaus@taz.de