Es ist so, wie es ist

Küchenchaos und schon wieder anonyme Briefe: Das Universitätsklinikum Eppendorf kommt nicht zur Ruhe  ■ Von Kai von Appen und Sandra Wilsdorf

Der Konflikt um die Privatisierung der Küche im Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) spitzt sich zu: Der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen (NPR) hat allen 43 Änderungskündigungen und Umsetzungen widersprochen. Die hatte die UKE-Leitung ausgesprochen, nachdem die MitarbeiterInnen sich geweigert hatten, in die neue „Küchen Gastronomie Eppendorf GmbH“ (KGE) zu wechseln.

„Es gibt noch erheblichen Klärungsbedarf“, begründet NPR-Chef Andreas Horn die Haltung. Beispielsweise müsste sichergestellt werden, das denjenigen, die einen Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in eine private GmbH ablehnen, nach dem Recht der freien Arbeitsplatzwahl keine Nachteile entstehen. Zudem habe die Dienstvereinbarung „Personalwirtschaftliche Maßnahmen“ noch bis Ende 2001 Gültigkeit. Die schließt betriebsbedingte und Änderungskündigungen aus. Außerdem habe das UKE versäumt, Ersatzarbeitsplätze bei der Stadt Hamburg zu suchen.

Obwohl UKE-Leitung, NPR und die Gewerkschaft ver.di im Zuge der Küchen-Privatisierung einen Überleitungstarifvertrag abgeschlossen hatten, verweigerten 43 der 57 MitarbeiterInnen einen Wechsel zur KGE. Seit dem 1. August herrschen daher katastrophale Zustände in der Küche (taz berichtete). Dabei könnten die 43 ohnehin bezahlten UKE-MitarbeiterInnen nach Auffassung des NPR problemlos in der KGE-Küche (51 Prozent UKE) arbeiten, bis der Konflikt geklärt ist. Stattdessen ist ein Teil von ihnen beurlaubt. Horn: „Wir verstehen das als Strafaktion, wodurch die Leute in die Isolation getrieben werden.“ UKE-Sprecherin Marion Schafft: „Es ist so, wie es ist.“

Gegenüber der taz begründeten MitarbeiterInnen ihre Entscheidung: Neben dem Verlust ihres Status als Angestellte des öffentlichen Dienstes sehen sie andere Nachteile. Nach einer tarifvertraglichen Schonzeit sind in zwei Jahren betriebsdingte Kündigungen möglich. Und MitarbeiterInnen können als KGE-Beschäftigte nicht mehr die UKE-Kindertagesstätte in Anspruch nehmen.

Ebenfalls um Arbeitsbedingungen dreht es sich in einem ganz anderen Zusammenhang: Wieder einmal weist ein anonymes Schreiben auf Missstände in der Herzchirurgie des UKE hin. Diesmal ging es an das Amt für Arbeitsschutz und beklagte, dass MitarbeiterInnen von Fremdfirmen in der Herzchirurgie gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen haben. Stefan Marks, Sprecher der Gesundheitsbehörde bestätigt: „Die Anzeige kam Ende vergangener Woche.“ Das Amt habe die Vorwürfe geprüft und die Firma den Verstoß eingeräumt. Sie muss nun „einen gesetzeskonformen Zustand herstellen“. Geschieht das nicht, werde ein Bußgeld fällig.

Die Zeitarbeitsfirmen springen bei personellen Engpässen kurz-fristig ein. Beispielsweise werden die hochspezialisierten Kardiotechniker, die bei Herzoperationen die Herz-Lungen-Maschinen bedienen, immer wieder benötigt. Bleiben sie länger als zwei Monate, muss der Personalrat dem zustimmen. Der wusste in diesem Fall nichts über die Probleme mit der Arbeitszeit. Das Thema aber ist ihm bekannt, denn dies war nicht die erste Beschwerde aus der Herzchirurgie an die Arbeitsschützer: Schon im April und Mai 2000 gab es Beschwerden über zu lange Arbeitszeiten. Dabei ging es im ersten Fall um TechnikerInnen, im zweiten um einen Arzt. Das Amt für Arbeitsschutz fand jedoch in beiden Fällen keine Anhaltspunkte für Verstöße.

Zumindest für die KardiotechnikerInnen kann Andreas Horn, zuständiger Personalratschef, diesen Schluss nicht nachvollziehen: „Wir haben monatelang immer wieder Gespräche geführt, sowohl mit dem Amt für Arbeitsschutz als auch mit dem damaligen Leiter der Abteilung.“ Operationen seien häufig erst kurz vor Feierabend angesetzt worden, und MitarbeiterInnen klagten über bis zu 17 Stunden ununterbrochener Tätigkeit an der Herz-Lungen-Maschine. Leiter der Abteilung war damals Dr. T. Den hatte das UKE-Direktorium wegen „unvollständiger und vermutlich unrichtiger Angaben“ zu Operationen des nach einem Hirnschlag beeinträchtigten Professor D. beurlaubt, wogegen T. sich vor dem Arbeitsgericht erfolgreich zur Wehr gesetzt hat.