Halbgötter in Weiß ■ außerhalb der Legalität

Müssen sich „Halbgötter in Weiß“ nicht an Recht und Gesetz halten? Bisher musste sich der Bremer Ärztefunktionär Dr. Rüggeberg nur Selbstbedienung und „Vorteilsnahme“ vorwerfen lassen. Nun kommen grob rechtswidrige Reaktionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hinzu, deren Stellvertretender Vorsitzender er inzwischen ist. Von jedem kleinen Staatsbürger, der einen Fehler gemacht hat, wird erwartet, dass er eine einschlägige gerichtliche Klarstellung akzeptiert. Die KV meint, das Arbeitsgericht ignorieren zu können. Wenn sie diese Haltung noch ein paar Wochen durchhält, wird der Vorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung, Dr. Jürgen Grote, in den Knast gehen müssen – in Erzwingungshaft. Soweit zur Rechtskultur der Ärztefunktionäre.

Grund für die fristlose Entlassung der Justitiarin war, dass diese in einer internen Vorstandssitzung auf rechtliche Bedenken gegen die Begünstigung des Ärztefunktionärs hingewiesen hat. Diese fristlose Kündigung war arbeitsrechtlich nicht haltbar. Nachdem der Fall im Juni in der taz zu lesen war, schickten die Ärztefunktionäre eine weitere Kündigung mit der Begründung, die Justitiarin habe die Öffentlichkeit informiert. Natürlich war auch diese Kündigung haltlos. Sie zeigt, dass die Ärztefunktionäre nicht nur sich selbst in die Tasche wirtschaften und Gesetze ignorieren, sondern zu Schikane aus niedersten Motiven fähig sind. Die Geschichte birgt Stoff genug für einen Ganoven-Film.

Klaus Wolschner