„Liebe taz...“ Senatsvorlagen falsch gelesen

Betr.: „Lex Zech“ oder gute Architektur, taz Bremen vom 16. August

Dass die taz Hochhäuser per se als Beleg für moderne Stadtentwicklung und gute Architektur ansieht, fällt ohne Zweifel unter journalistische Freiheit. Schwierig und nicht hinnehmbar ist allerdings, wenn der taz vorliegende schriftliche Senatsvorlagen in der Berichterstattung manipuliert werden und die Manipulation dann der Bausenatorin als Unwahrheit untergeschoben wird. Konkret: Es ist mitnichten so, dass die Senatorin für Bau und Umwelt dem Senat vorgetragen hat, die Nachbarn hätten einvernehmlich eine Hochhausbebauung abgelehnt. „Einvernehmlich abgelehnt“ haben Wirtschaftsressort, Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderungsgesellschaft die Hochhauspläne im damaligen Entwurf nach einer Erörterung mit den benachbarten Unternehmen. Nichts anderes steht in der Vorlage. Nichts anderes steht auch in der dem Senat als Anlage zugegangenen Brief des Stadtplanungsamtes an die Firma Zechbau. Zitat: „Ein Teil der Eigentümer der benachbarten Grundstücke lehnt die Hochhausbebauung ab. Die dabei vorgetragenen Argumente sind substantiell und wären in einem Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.“ Also: Wie auch im Bericht der taz nachzulesen, hat ein Teil der Anlieger substantielle Einwände gegen eine Hochhausbebauung. Nichts anderes hat die Senatorin für Bau und Umwelt in der Senatsvorlage beschrieben.

Holger Bruns, Sprecher der Senatorin für Bau und Umwelt