Bier nur mit Pfand

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag von Handel und Brauereien gegen Dosenpfand ab – Pfand kommt im März

BERLIN dpa/taz ■ Mehrere große Getränkehersteller und Handelsketten sind mit einem gerichtlichen Vorstoß gegen das Dosenpfand gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag von 16 Konzernen ab. Mit dem Bescheid ist eines der letzten Hindernisse für die Einführung eines Zwangspfandes auf Dosen für Bier und Mineralwasser im März kommenden Jahres aus dem Weg geräumt.

Geklagt hatten unter anderem Karlsberg, Wernesgrüner, Bitburger, Dortmunder Actien-Brauerei sowie Rewe, Aldi und Plus. Sie wollen ein Pfand auf Dosen um jeden Preis verhindern, und hatten bereits durch intensive Lobby-Arbeit den Bundesrat dazu bewegt, Jürgen Trittins generelle Zwangspfand-Regelung zu stürzen. Doch der Umweltminister lehnt seinerseits den Beschluss des Bundesrates ab, weil der geringere Abfüllmengen als bisher vorsieht.

Das geltende Recht schreibt nun ein Pfand auf solche Getränkeverpackungen vor, die ihre Mehrwegquoten mehrmals unterschritten haben. Dies ist nach den jüngsten Erhebungen bei Bier und Mineralwasser der Fall. Streng genommen auch bei Wein: Doch hier ist die Quote nur knapp verfehlt worden – und die Fehlerquote der Messung dagegen sehr groß. Deshalb will Trittin darauf verzichten, dass Zwangspfand auch auf Weinflaschen anzuwenden. Die Industrie hatte behauptet, dass der Fehler der Messung der Mehrwegquote auch bei Bier und Soda zu hoch sei. Doch das Gericht folgte dem nicht. URB