Mobil ist Menschenrecht

Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf für Gleichstellung Behinderter vor. „Menschenrecht Mobilität“ soll gesichert und den Behindertenverbänden ein Klagerecht eingeräumt werden

BERLIN taz ■ Mobilität ist Menschenrecht. Das soll künftig verstärkt auch für Behinderte gelten. Ein entsprechender Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist gestern mit ersten Vorschusslorbeeren bedacht worden.

In insgesamt 44 Artikeln wird Behinderten in der Neuregelung unter anderem die Möglichkeit der Verbandsklage gegenüber öffentlichen Einrichtungen eingeräumt. Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck nannte den Entwurf einen „Meilenstein“. Die Gebärdensprache wird auch im Behördenverkehr anerkannt. Kern der Neuregelung ist das Bestreben, Behinderten künftig das „Menschenrecht Mobilität“ zu sichern und Barrieren vom Flugzeugeinstieg bis zur Kellertreppe behindertengerecht umzubauen. Außerdem werden die Bedürfnisse Behinderter im Verkehr berücksichtigt.

Im Bereich der Privatwirtschaft sollen die Behindertenverbände künftig eigenständig mit den Unternehmen über „Zielvereinbarungen“ verhandeln. Die Firmen werden zum Gespräch verpflichtet. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, nannte dies ein Beispiel „moderner Gesetzgebung“. Die Sozialverbände lobten die Vorlage gestern als „Schritt in die richtige Richtung“. VdK-Präsident Walter Hirrlinger forderte die schnellstmögliche Verabschiedung im Bundestag. Barrierefreiheit sei nicht nur für Behinderte wichtig, sondern helfe allen und stelle damit „einen Beitrag für mehr Lebensqualität dar“. Haack kündigte an, die Vorlage werde schon im Herbst im Kabinett beraten werden. Dann müssen Bundestag und Bundesrat ihr zustimmen. Sie ist vom Forum behinderter Juristen und Juristinnen in Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden nach US-amerikanischem Vorbild erarbeitet worden.

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