Gerichtsbeschluss gegen FDP

Die Berliner FDP bekommt ihre innerparteilichen Auseinandersetzungen mit rechten Parteimitgliedern nicht in den Griff. Auf Antrag der so genannten Nationalliberalen untersagte das Landgericht Berlin per einstweilige Verfügung eine für gestern Abend geplante Nominierung von Kandidaten fürs Abgeordnetenhaus im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Antragsteller behaupten, der Bezirksausschuss, der die Nominierungen durchführt, sei irregulär besetzt, weil die Führung der Berliner FDP durch „massive Eingriffe in die Mitgliederstruktur“ versucht habe „missliebige Parteifreunde auszuschalten.“

Die Landespartei sieht dies indes anders. „Das Gericht hat ja nicht in der Sache befunden“, erklärte Günter Rexrodt, FDP-Landeschef und Spitzenkandidat, gestern gegenüber der taz. Er widersprach dem Eindruck, die so genannten Nationalliberalen gewännen in der Berliner FDP wieder an Boden: „Die sind dermaßen isoliert, dass sie in kein entscheidendes Gremium gewählt werden.“ Die geplante Nominierung der Kandidaten, darunter die 22-jährige FDP-Hoffnung und Bezirksvorsitzende von Tempelhof-Schöneberg, Sophie-Charlotte Lenski, soll nun am 13. September stattfinden.

Entscheidend ist nun, ob das Gericht in der mündlichen Verhandlung am 7. August die Zusammensetzung des strittigen Nominierungsgremiums beanstandet. Augenscheinlich hält man dies in der FDP für möglich und hat deshalb „hilfsweise“ zu einer Bezirksmitgliederversammlung geladen. Diese könnte ebenfalls Nominierungen fürs Abgeordnetenhaus vornehmen. Allerdings sind die Mehrheitsverhältnisse hier anders als im Bezirksausschuss nicht eindeutig vorhersagbar. R. A.